Parken in verkehrsberuhigten Straßen?

8 Antworten

  1. es ist hier erst einmal fest zu stellen, das der "gewerbliche" dort nicht dauerhaft steht. Denn es parken auch andere Fahrzeuge dort.
  2. Das parken ist in den dafür vorgeschriebenen Flächen erlaubt. Nicht davor oder dahinter.
  3. https://dejure.org/gesetze/StVO/42.html
  4. https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html
  1. er parkt dauerhaft, wenn auch auf verschiedenen Plätzen, wenn gerade „sein“ Platz mal belegt ist.
  2. er parkt auch außerhalb der markierten Flächen, wenn „sein“ Platz belegt ist, egal ob er dann in meiner Einfahrt steht (ich passe gerade so durch, um ihn nicht zu berühren)
@cp1004

"sein" Parkplatz ist das nicht. Er ist öffentlicher Raum und wer zuerst kommt, kann ihn benutzen.

Außerhalb der markierten Parkflächen darf er nicht stehen.

Ansonsten rufe beim Ordnungsamt an und melde den Fall. Die schauen sich die Sache vor Ort an und werden dann ihre Entscheidung treffen

Die Straße ist breit genug, und wenn eine Behörde hier Parkflächen erstellt, welche ja die Anwohner auch meist bezahlen, dann dürfen die auch dort parken (lassen).

Ich fürchte auch, dass es keine gewerblich genutzten Fahrzeuge sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nachsatz, Zitat:

Um ein Verstopfen der Straßen durch parkende Autos zu vermeiden, gibt es daher markierte Flächen, innerhalb derer das Parken erlaubt ist, ohne dass dadurch der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird. Dabei ist es egal, ob Sie ein Anwohner des Wohngebiets sind oder nicht. Spezielle Anwohnerparkplätze gibt es in Spielstraßen in der Regel nicht.

Wo ist das Problem solange er nicht in deiner Hofeinfahrt steht kann dir das doch egal sein.

ob gewerblich oder privat - solange die Fahrzeuge in die gekennzeichneten Buchten gestellt werden, kannst nix dagegen machen. Denn nur dort ist das Parken erlaubt.

und stellt sein zweites großes privates Auto (das länger als die Parkfläche ist) um.

DAS könnte ein Problem sein

Stimmt, und er darf auch nicht auf der nichtmarkierten Fläche stehen.

Wenn es dort keine weiteren Parkbeschränkungen gibt dürfen diese Fahrzeuge in den markierten Flächen stehen. Auch dürfen sie dort stehen wenn die geltenden Parkbeschränkungen eingehalten werden. Natürlich dürfen Fahrzeuge nicht außerhalb der markierten Parkflächen stehen. Dieser Parkverstoß kann natürlich der zuständigen Behörde gemeldet werden.