Paket von fremden angenommen Bin ich auf einen Betrüger reingefallen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das klingt für mich sehr, als wärst du als "Drop-out" missbraucht worden.


Als Hintergrund ein kleines Beispiel:

Ich kauf mir im Internet einen gehackten Paypal-Account. Mit diesem gehackten Account zahle ich nun auf Zalando neue Schuhe. Ich bin natürlich nicht dumm und lasse sie nicht zu mir nach Hause liefern, sondern ich muss sie irgendwo "droppen", also im Idealfall von einem hilfsbereiten Bürger entgegen nehmen lassen (standardmäßig werden diese Pakete aber einfach in ein Mehrfamilienhaus geschickt, an dem bei irgend einem Briefkasten die Fakepersonalien angebracht werden, mit welchen man bestellt hat).

Was du jetzt tun solltest: Geh zur Polizei und erstatte Anzeige! Aktuell kannst du dich noch an die Frau erinnern, eine Personenbeschreibung abgeben etc. das kann bei einer Fahndung sehr wichtig sein. Außerdem bist du dann ZEUGE und nicht BESCHULDIGTE!

Mach das am besten jetzt gleich! Zumindest heute noch! Bitte, das ist wichtig!!


Meiner Rechtsauffassung hast du dich aber NICHT strafbar gemacht. Der Betrug wurde durch mittelbare Täterschaft begangen, also bist du bloßes Werkzeug... dennoch musst du das irgendwie nachweisen, da du ja für die Pakete unterschrieben hast. Also ist ein offensives Vorgehen, eben selber bei der Polizei Anzeige zu erstatten viel sinnvoller, als wenn die Kollegen in ein paar Monaten auf dich zukommen...

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:31

OK Danke habe echt angst

Dommie1306  26.01.2017, 14:33
@raslady

Nein, brauchst du nicht.

Du bist nicht wirklich Opfer dieser Straftat, aber zumindest auch kein Täter... wie gesagt, da warst Werkzeug. Ab mit dir zur Polizei... hast du von der Täterin evtl. eine Handynummer oder sowas? Das wäre natürlich ein 6-er im Lotto für die Kollegen.

PolluxHH  26.01.2017, 14:51

Sehr gut, Kompliment, nur in einem Punkt ein kleiner Nachtrag: als Beschuldigter müßte man nichts nachweisen, sondern es müßte einem nachgewiesen werden, daß man die Pakete nicht vereinbarungsgemäß weitergegeben hat.

Mittelbare Täterschaft ist hier übrigens m.E. der falsche Ausdruck, denn das setzte voraus, daß der Fragende als solches strafbar gehandelt hätte, wobei eine Tatherrschaft eines Dritten vorlag (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Bei Tatherrschaft muß auch regelmäßig ein Defizit seitens des direkten Täters ausgenutzt worden sein.

Da hier aber schon ein Eingehungsbetrug vorlag, ist der Fragende nicht als Verwirklicher des Tatbestandes anzusehen (dazu müßte er auch u.a. die Bestellung aufgegeben haben, denn ihm kommt hier nur die fahrlässige Realisation des rechtswidrigen Vermögensvorteils zu, also nur ein Teiltatbestand). Hier würde ich wenn eher auf Beihilfe prüfen, was aber wieder Vorsatz voraussetzte.

Dommie1306  26.01.2017, 14:55
@PolluxHH

Es geht mir eigentlich auch nicht um den Betrug, sondern um die Geldwäsche. Die steht auf jeden Fall erstmal im Raum.

Ansonsten, danke für den Nachtrag, passt super und ist inhaltlich richtig:)

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 15:03
PolluxHH  26.01.2017, 15:32
@Dommie1306

Auf Geldwäsche bin ich nicht gekommen, weil dazu zunächst nachgewiesen werden müßte, daß entweder eine Weitergabe nicht erfolgte (Tateinheit mit einer Unterschlagung) oder aber - hier - in Tateinheit eine Strafvereitelung vorläge, da man dazu das Strafverfahren nach § 263 StGB behindern müßte. Geldwäsche aber wäre hier auf keinen Fall mit einer mittelbaren Täterschaft vereinbar.

Eine nicht erfolgte Strafanzeige kann auch nicht in Richtung auf § 261 StGB ausgelegt werden, da keine Pflicht zur Anzeige besteht (ich nehme an, daß man nicht Garant der Strafverfolgung ist). An die TE: dennoch auf jeden Fall Strafanzeige erstatten, je früher, desto besser.

Aber spannender Ansatz, Danke dafür :).

Dommie1306  26.01.2017, 15:40
@PolluxHH

Ne, wir reden aneinander vorbei :D

Die Firmen kriegen ihr Geld nicht. In 3 Monaten erstatten sie Anzeige. Die Kollegen holen sich die Unterlagen und sehen, dass eine "Frau Müller" die Bestellung aufgegeben hat.... aber eine "Frau Maier" hat die Pakete angenommen. Jetzt fahren sie zur Frau Maier (die Fragenstellerin) und die sagt, "ich hab die Pakete nur weitergegeben!"

Dann wird erstmal wegen Geldwäsche ermittelt (weiß ich, hab ich ja selber schon oft genug gemacht^^)

Fakt ist, die Ware wurde nicht bezahlt. Fakt ist auch, dass die Ware durch die Frau Maier angenommen wurde. Jetzt ist die Frage: Ist Frau Maier Täterin? Wenn ja, wegen was? Betrug, Geldwäsche? Sonst etwas?

So und jetzt stellt sich dann vor Gericht die Frage: Wenn Frau Maier sofort ihren Verdacht auf Betrug geäußert hat... ist ihre Version dann glaubhaft? Im Gegensatz dazu: Erzählt sie ihre Version erst, nachdem die Polizisten vor ihrer Haustür stehen;)

Ich sehs wie du, hier liegt keine Straftat von der Fragenstellerin vor... aber es würde gegen sie ermittelt werden:-)

Dass Geldwäsche in Tateinheit mit einer Strafverteitelung vorliegt... autsch! Darauf bin ich noch nie gekommen *im Büro rumfrag* Und auch ansonsten niemand! Das ist mal ein richtig interessanter Ansatz! Wobei... die Geldwäsche ist, mehr oder weniger leichtfertig zu begehen (jaja, ich weiß, das Strafrecht sieht "Leichtfertigkeit" nicht vor...), die Strafvereitelung erfordert aber wirklich mal zu 100% Vorsatz... wann können wir schon einem wirklich böswilligen Vorsatz in der Geldwäsche nachweisen?=)

Hallo, ich habe selbst ne kleine Firma und kenne diese Masche. Da bist du eindeutig in eine Falle getappt. Kann es sein, dass bei euch im Haus eine Wohnung frei ist und da zufällig hin und wieder jemand den leeren Briefkasten dieser Wohnung mit irgendeinem Namen versieht? Dort landen dann die DHL-Abholkarten. Das müsste dann der Name sein, der auch auf den Paketen steht..... Der Name ist dann zu 99% frei erfunden und wird immermal ab und dran gemacht, je nachdem, wann Pakete erwartet werden. Beobachte das ggf. mal! 

Dein Problem ist jetzt, dass du die Pakete angenommen hast und im Prinzip dafür haftest. Du darfst die Sendungen nur an den richtigen Empfänger aushändigen - wenn es den gar nicht gibt, weil der Name erfunden worden ist und du die Sendungen an eine fremde Person abgegeben hast, kann es sein, dass du schadenersatzpflichtig bist.

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:20

Es gibt leider keinen freien Briefkasten nur eine freie klingel habe von Nachbarn erfahren das sie immer frei War und es dazu auch keine Wohnung gibt oh man hoffentlich droht mir jetzt keine Haftstrafe habe ein kleines Kind das wäre unvorstellbar es waren ja mehrere Pakete also betrug in besonders schwerem Fall?

Pasha78  26.01.2017, 19:55
@raslady

Eine Haftstrafe brauchst du nicht zu befürchten. Es kann aber sein, dass dir die Absender auf die Pelle rücken und ggf. Schadenersatz von dir haben wollen. Du hast die Pakete angenommen und bist nun für deren Verbleib verantwortlich - daher werden sich auch alle zuerst an dich halten.

Allerdings sehe ich auch eine kleine Chance, dass du heil aus der Sache rauskommst - ich frage mich nämlich, wieso die Pakete alle bei dir zugestellt worden sind?! Was stand denn da für ein Empfänger drauf? Wenn es nämlich jemand ist, den es gar nicht in eurem Haus gibt, dann hat die Post auch schon einen Fehler gemacht..... 

Klassische Betrugsmasche. Da du nicht weißt was in den Paketen war und wie hoch der entstandene Schaden ist, empfehle ich dir einen Anwalt zu kontaktieren. Ich hoffe du bist irgendwie rechtsschutzversichert.

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:13

Nein leider nicht :( was droht mir denn jetzt? Haftstrafe? Bin nicht vorbestraft

Azathor  26.01.2017, 14:20
@raslady

Hast du denn dem DHL Mann unterschrieben, dass du die Pakete angenommen hast? Wenn ja, bist du nachweislich verantwortlich. Macht aber keinen großen Unterschied.

Du wirst wohl zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn die Person, welche die Pakete bestellte und nicht bezahlte, nicht ausfindig gemacht werden kann. Sprich du musst die Ware, welche in den Paketen war, bezahlen.

Ich empfehle dir mal diesen Link, der recht knapp zusammenfasst was du wissen musst:

https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.112402.php

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:21
Azathor  26.01.2017, 14:25
@raslady

Gehe trotzdem zu einem Anwalt. Erstberatung ist in vielen Fällen kostentechnisch überschaubar. Und da es sehr sehr teuer werden kann wenn da z.B. echter Schmuck oder teure Uhren drin waren, lohnt sich ein Anwalt auch. Und sei es nur um einen Vergleich oder eine Stundung oder was auch immer heraus zu schlagen. Ansonsten hast du im Zweifel eine riesige Rechnung zu sofort zu begleichen, und das wäre sicher nicht in deinem Interesse.

natürlich war das betrug.

raslady 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:13

Schon klar aber ich meine inwiefern ich mich strafbar gemacht habe?

martinzuhause  26.01.2017, 14:19
@raslady

du hast etwas angenommen das wahrscheinlich noch nicht bezahlt wurde.

der lieferant wird sich da immer erst an den halten der es angenommen hat

PolluxHH  26.01.2017, 14:28
@raslady

Mit wenigen Ausnahmen (Üble Nachrede, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.) setzt Strafbarkeit Vorsatz voraus, § 15 StGB.

Gehen wir es einmal durch:

  • es bestand ein "Garagenvertrag" mit der vermeintlichen Empfängerin (ansonsten hätte man nicht an Dich ausliefern dürfen),
  • die Aushändigung erfolgte gemäß Vertragsvereinbarung,
  • die Übergabe schuldest Du der Empfängerin, nicht dem Versandunternehmen, keine Beschwerde, also als erfolgt anzunehmen,
  • die Bestellung wurde nicht von Dir aufgegeben,
  • der "Garagenvertrag" wurde nicht von Dir beauftragt und
  • Dir ist soweit auch keine Beihilfe oder Begünstigung vorzuwerfen.

Dabei ist nirgends Vorsatz zu erkennen. Ich sehe keinen Ansatzpunkt, Dich hier strafrechtlich zu belangen. Es ist ein klassisches und bekanntes Betrugsmuster.

Allenfalls könnte der Versender versuchen, hier zivilrechtlich an Dich heranzutreten, aber der hätte bessere Chancen, hier das Zustellunternehmen in Anspruch zu nehmen (die Masche ist bekannt, der Sachverhalt damit verdächtig, also hätte der "Garagenvertrag" erst gar nicht Umsetzung finden dürfen). Hier aber ist es eine Frage des Gerichts und der Anwälte.

PolluxHH  26.01.2017, 14:34
@martinzuhause

Der Versender als auch das Versandunternehmen haben keinen Vertrag mit dem Annehmenden, entsprechend kämen nur Schadensersatzansprüche in Frage. Dafür müßte aber nachgewiesen werden, daß der Schaden schuldhaft durch den Annehmenden verursacht wurde, also durch ihn zu vertreten wäre. Die andere Alternative wäre nachzuweisen, daß der Annehmende eine Unterschlagung begangen habe. Auch dafür gibt es keine Anhaltspunkte, die für einen zureichenden Anfangsverdacht ausreichten. Aber selbst daraus ergäbe sich kein Anspruch des Versenders, sondern nur des Empfängers als Käufer und damit Vertragspartner des Versenders.