P Konto . Bzw Ausgleich konto ?

2 Antworten

Kindergeld ist bei einem gepfändeten P-Konto nicht pfändbar und steht zusätzlich zum Freibetrag zur Verfügung. Man muss der Bank aber die Einnahmen des Kindergeldes nachweisen. ( Bescheid der Familienkasse )

Das Kindergeld von dem Monat Januar 2016 und auch dem Monat Dezember 2015 kannst du also noch retten, wenn du deiner Bank nachweist, dass du selbiges über die Familienkasse beziehst.

Wenn deine Bank dir Steine in den Weg legt, dann geh mit deinem Personalausweis, deinem Girokonto Vertrag, deinem P-Konto Vertrag, deinen 2 letzten Gehalts Bescheiden, deinen Mietvertrag, deinen Kindergeld Bescheid und deinen Kontoauszügen ab 1.12.2015 zur Vollstreckungsabteilung deines Amtsgerichts. ( auch Vollstreckungsgericht genannt )

Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos, beraten dich auch, und stehen rechtlich über deiner Bank. Können dieser also auch per Zwangsmaßnahmen Druck machen. Die Vorlage deiner Unterlagen beim Gericht ist zwingend zur Prüfung des Sachverhalts erforderlich.

Das Geld geht an die Gläubiger und wenn die Pfändungen beglichen sind ist auch das Konto wieder uneinbeschränkt möglich.Mal sich erkundigen ,wieviel die Pfändungen betragen.