Ordentliche Kündigung bekommen?
Hallo meine Mutter hat einen unbefristen Arbeitsvertrag auf ihrer Arbeit seid 3.5 jahren jetzt hat sie eine ordentliche Kündigung bekommen wo sie krank geschrieben ist.. Wie sieht das aus? Dürfen die das? Kennt sich jemand aus...
Bitte um Hilfe? Lg
So sieht die Kündigung aus...
6 Antworten
Nur weil hier alle mal wieder fragen, die der Arbeitgeber die Kuendigung denn begruendet: Eine ordentliche Kuendigung muss gegenueber dem Gekuendigten nicht begruendet werden und der Kuendigungsgrund hat im Kuendigungsschreiben auch nichts verloren.
Eine Begruendeung muss dann lediglich gegenueber dem Arbeitsgericht abgegeben werden, wenn der Gekuendigte rechtzeitig Kuendigungsschutzklage erhoben hat und das Arbeitsgericht die Rechtmaessigkeit der Kuendigung ueberprueft. Genau genommen muss selbst dann kein Kuendigungsgrund genannt werden. Das wuerde dann aber dazu fuehren, dass das Gericht die Rechtmaessigkeit nicht ueberpruefen kann und somit von einer unrechtmaessige ausgesprochenen Kuendigung ausgehen wird.
Sofern die Kuendigung hier fristgemaess erfolgte UND Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz oder dem Mutterschutzgesetz besteht (nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht dieser ab dem 7. Monat des Bestehens eines Arbeitsverhaeltnisses UND wenn in dem betreffenden Betrieb regelmaessig mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt sind), kann deine Mutter innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim zustaendigen Arbeitsgericht einreichen. Dafuer ist i.d.R. kein Anwalt noetig (den sie, wenn sie dennoch einen beauftragt, unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlen muesste). Beim Gericht wird man ihr bei der Formulierung der Klage helfen, aber keine Rechtsberatuing leisten.
Die Einhaltung der Dreiwochenfrist ist sehr wichtig! Sollte sie die Klage naemlich verspaetet einreichen, wird es i.d.R. keine Gerichtsentscheidung mehr geben und die Kuendigung wird ungeprueft genau so wirksam bleiben, wie sie ausgesprochen wurde.
Ganz sicher. Der von dir verlinkte Artikel zielt darauf ab, dass eine ordentliche Kuendigung im Falle einer Kuendigungsschutzklage keinen Bestand haben kann, wenn sie nicht ausreichend begruendet wird. Das Gericht wird ohne Begruendung der Kuendigung nicht feststellen koennen, ob der Arbeitgeber zur Kuendigung berechtigt war oder nicht und wird ihm somit die Berechtigung absprechen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des Kuendigungsgrundes gibt es bei einer ordentlichen Kuendigung - im Gegensatz zu einer ausserordentlichen - jedoch nicht.
Ah okay, danke. Hab's auch gefunden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/begruendung-der-kuendigung-fuer-arbeitgeber-nicht-empfehlenswert_102739.html
So ist es!!
Und es ist schon bemerkenswert, was andere sich hier so zusammenschreiben ...
Krankheit schützt nicht vor Kündigung - sie kann sogar unter Umständen ein Grund für Kündigung sein.
Ob es in diesem Fall eine rechtmäßige Kündigung ist, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Wenn sie Gewerkschaftsmitglied ist, hat sie üblicherweise kostenlos Zugang zu einer Rechtsberatung (auch während eines Kündigungsschutzprozesses). Oder hat sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrecht)?
Ob es in diesem Fall eine rechtmäßige Kündigung ist, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Das bringt nur dann etwas, wenn die Arbeitnehmerin unter das Kündig7ungsschutzgesetz KSchG fällt.
Und das ist nur der Fall ab dem 7. Monat des Arbeitsverhältnisses (was hier ja gegeben ist) bei Arbeitgebern mit mehr als 10 (rechnerischen) Vollzeitkräften; vorher und in Kleinbetrieb besteht kein Kündigungsschutz.
Auch im "Kleinbetrieb" kann es aus verschiedensten Gründen eine unwirksame Kündigung geben - daher ist es auch sinnvoll, dazu Fachleute zu befragen. Aber mit mehr Information, als wir hier vom Fragesteller bekommen :-)
Auch im "Kleinbetrieb" kann es aus verschiedensten Gründen eine unwirksame Kündigung geben
Das ist der "Basiskündigungsschutz", der - unabhängig von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes - auch Arbeitnehmer in Kleinbetrieben schützen soll vor Kündigungen, die sittenwidrig sind, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen oder ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme vermissen lassen. Das alles lässt sich aber kaum konkret beweisen.
Ansonsten ist ein Klage beim Kleinbetrieb nur dann "möglich", wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde.
Um Beides (das und das oben Genannte) geht es hier aber nicht.
Ansonsten gilt selbstverständlich meine Aussage zur Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.
Hy
Das Problem daran ist wenn nicht explizit drin steht das es der Krankheit wegen ist, sondern eine andere z. B. Wirtschaftsbedingte musst du das vom Anwalt prüfen lassen.
Aber generell ist es möglich während Krankheit gekündigt zu werden wenn es nicht der Krankheit wegen ist....
Das Problem hatte ich leider auch schon.... Aber ein Grund muss drin stehen nach so einer langen Zeit... ❗
Kein Grund wurde erwähnt... :/
OK dann ist diese Kündigung nicht nur wirkungslos sondern rechtswidrig 😉❗habe sie gerade gelesen..... Lachend zum Anwalt, die Kündigung ist nicht rechtskräftig und ihr stehen weiter Gehalt usw zu. Allerdings sollte sie ihren Arbeitgeber nur über den Anwalt darauf hinweisen, denn diese Zeit steht ihr dann ebenfalls bezahlt zu (er wird rein schreiben das sie ihre Arbeitskraft weiter bietet etc.)
Dann bekommt sie eine neue rechtskräftige Kündigung und in der Zeit sagt euer Anwalt ihr was noch möglich ist und/oder ihr zu steht 😊❗
Aber gekündigt wird sie dennoch..... Nur später wahrscheinlich
Das ist ein formal korrektes Kündigungsschreben - eine Begründung muss nicht enthalten sein.
OK dann ist diese Kündigung nicht nur wirkungslos sondern rechtswidrig
Die Kuendigung ist keineswegs wirkungslos und auch nicht rechtswidrig. Der Kuendigungsgrund muss naemlich im Kuendigungsschreiben nicht angegeben werden und wird es in aller Regel auch nicht.
Die Kuendigung wirkt also vorerst genau so, wie sie ausgesprochen wurde. Nur wenn rechtzeitig (innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung) Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, wird das Arbeitsgericht pruefen, ob der Arbeitgeber ueberhaupt zu einer Kuendigung berechtigt war oder nicht. Reicht man die Kuendigungsschutzklage aber zu spaet oder ueberhaupt nicht ein, bleibt die Kuendigung genau so bestehen, wie sie ausgesprochen wurde. Ob die Kuendigung berechtigt erfolgte oder nicht, spielt dann reine Rolle mehr.
Ein Anwalt kann eine Kuendigung auch nicht fuer unwirksam erklaeren. Der kann nur beraten, erforderlichenfalls die richtigen Schritte einleiten und letztendlich seinen Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung seiner Interessen vertreten. Beim Arbeitsgericht muss der aber vom Mandanten zumindest in der ersten Instanz immer selbst bezahlt werden (auch wenn der Mandant das Verfahren "gewinnt").
Wie ist die Kündigung begründet?
Am besten lasst Ihr Euch von einem Anwalt beraten, in der Regel lässt sich zumindest eine Abfindung erstreiten.
Die Kündigung ist garnicht begründet? :/
Muss sie aber sein. Auf jeden Fall Rechtsberatung einholen, die Kündigung ist in dieser Form wahrscheinlich ungültig.
https://www.zurecht.de/arbeitsrecht/kuendigung/ordentliche-kuendigung/
Muss sie nicht (wie du inzwischen ja auch schon selbst herausgefunden hast).
Ja auch eine Kündigung während Sie krankgeschrieben ist ist rechtens.
Relevanter wäre zu wissen was als Begründung in der Kündigung geschrieben wurde, um zu beurteilen ob es eine ordentliche Kündigung war.
Um zu beurteilen, ob es sich um eine ordentliche Kündiguzng handelt, muss man den Kündigungsgrund nicht kennen.
Entscheidend für eine ordentliche Kündigung ist die Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Imm Übrigen ist der Arbeitgeber ohnehin nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Gründe für eine ordentliche Kündigung mitzuteilen (anders als bei der fristlosen/außerordentlichen Kündigung).
Nur muss es einen zur Kündigung berechtigenden Grund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) geben, wenn Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG besteht - und das ist der Fall ab dem 7. Monat des Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebern mit mehr als 10 (rechnerischen) Vollzeitkräften; vorher und in Kleinbetrieb besteht kein Kündigungsschutz.
Sicher?!
https://www.zurecht.de/arbeitsrecht/kuendigung/ordentliche-kuendigung/