Online Shop mit Kleingewerbe?

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1.

Es muss auf Deinem Kleingewerbeschein konkret vermerkt sein, dass Du einen Onlineshop betreibst - mit Shopname.

2.

Deine Idee kannst Du nur umsetzen, wenn Du weisst, dass die Händler die von Dir gesuchte Ware auch massenhaft auf Lager haben.

Geochelone  28.04.2011, 22:12

zu 1. Völliger Quatsch, weil es gewerberechtlich völlig egal ist, ob du Sachen im Laden persönlich oder online verkaufst. Und ein Shopname wird im Gewerbeschein nur eingetragen, wenn es ein im Handelsregister eingetragener Firmenname ist.

zu 2. stimmt...

Ich stecke grade auch in dem Prozess drin, wobei mein Kleingewerbe etwas anderes Produzieren wird. ich empfehle dir dringend ein kostenloses Gründungsseminar aufzusuchen in deiner Stadt.

ja und ja. Letzteres is´ halt net ohne Risiko, die Leute bezahlens, der Händler kriegt Lieferprobleme, dein Ruf ist dahin. Ôô

Vorab erstmal: Es gibt keinen Kleingewerbeschein ! Es gibt auch kein Klein- oder Großgewerbe. Egal was du für ein Gewerbe anmeldest, bekommst du vom Gewerbeamt den Gewerbeschein als Bestätigung !

Es gibt - unter einer gewissen Umsatzgrenze -  nur MwSt-Steuererleichterungen beim Finanzamt. Wer diese Vereinfachung nutzt, den nennt man "Kleinunternehmer".

Für Onlineshops gibt es gewerberechtlich oder steuerrechtlich keine besonderen Regelungen. Einzige Sonderregelung sind in der Praxis die Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz.

Und natürlich ist es möglich, dass du die Ware erst selbst kaufst, wenn du eine Bestellung hast. Aber was machst du, wenn du selbst die Ware nicht bekommst. Dann hast du schnell Probleme und einen schlechten Ruf.