Ohne Unterkunft was tun?
Ein Freund von mir ( J. 23 ) bekommt Hartz IV und wohnte nach Rausschmiss von zu Hause bei einem Freund ( S. ) in Bayern. Jetzt kam er für 4 Tage wieder zurück nach Hamburg wegen eines Festivals und schläft für die Zeit bei seinen ( J. ) Eltern. Nun sagen die Eltern seines Freundes ( S. ) das es ihnen zu viel wird und er nicht mehr dort hin kann.
Seine ( J.) Eltern wollen ihn auch nicht wieder bei sich aufnehmen.
Er meint seine Eltern hätten eine Bescheinigung das sie ihn nicht aufnehmen müssen!
Was kann er nun tun ? Müssen Eltern nicht bis zum 25. Lebensjahr für ihn sorgen? Naja er kriegt ja auch schon Hartz 4 ohne das den Eltern was abgezogen wird. Wo kann er nun hin? :s
Ich selbst kann ihn nicht hier aufnehmen für Wochen bis Monate bis er mal eine Wohnung kriegt das ist mir auch zu viel ich habe selber Probleme und kann das gerade überhaupt nicht gebrauchen jeden Tag hier jemanden zu haben. :(
5 Antworten
hallo, tja hartz 4 ist eben so aufgebaut, bis 25 sollte er bei den Eltern unter kommen.. danach kann er sich eine wohnung suchen die vom amt bezahlt wird.. aber auch nur wenn er leistungen dafür vollbringt! umsonst kriegt man nichts vom amt bzw der arge.
Er muss zum Amt, und denen sagen das er streit mit seinen Eltern hat und die ihn nicht aufnehmen wollen, dann bekommt er wohnungsgeld und sollte sich eine hartz 4 wohnung zulegen. Wenn er keine Wohnung bekommt, landet er in einem Obdachlosenheim, da bekommt er ein Zimmer... aber immer nur in verbindung mit der arge das wäre die letzte lösung... Wenn er ein obdachloser ist, dann bekommt er keine chance mehr in arbeit zu kommen...
aber auch nur wenn er leistungen dafür vollbringt
Die Wohnung steht ihm nach dem 25. Lebensjahr ohne Bedingungen zu (er muss sich halt nur an die Eingliederungsvereinbarung halte).
Die Bescheinigung, dass die Eltern ihn nicht aufnehmen müssen (aber nur bei Harz 4) würde ich mir anstelle deines Freundes mal zeigen lassen. So was gibt es nicht!! Nicht bei Harz 4. Dein freund soll auf das Jugendamt gehen du die Sache dort klären. Die helfen ihm bestimmt - vorzugshalber in einer WG
wohnungslosenhilfe oder zur stadt zum ordnungsamt. die stadt ist gesetzlich verpflichtet, wohnungen zu verfüfung stellen. aber diese wohnungen sind natürlich nicht das gelbe vom ei...manchmal ohne duschmöglichkeite, keine küche usw...bissle barackenähnlich daher würd ich die örtliche wohnungslosenhilfe vorziehen.
und das mit den 25 jahren. das is kein muss für beide parteien. unter 25 will das arbeitssamt meist eine stellungnahme, warum man dort nicht mehr wohnen kann, um die alg II leistungen weiterhin zu gewährleisten
Müssen Eltern nicht bis zum 25. Lebensjahr für ihn sorgen
Nein. Sie sind nur bis zum Ende seiner ersten Ausbildung für ihn zuständig. Seine Eltern dürfen ihn aber rausschmeissen, da er volljährig ist.
Er sollte sich nach einem Obdachlosenheim umsehen, wo er erst mal wohnen kann. Dann sollte er sich im Jobcenter melden. Ihm müsste eine angemessene Wohnung bezahlt werden, nach welcher er so schnell wie möglich suchen sollte.
Sie haben ihn doch schon aus der Wohnung geworfen - was soll er da noch erzählen?
"Prinzipiell sollte eine schriftliche Erklärung des Volljähirgen reichen, daß er im Elternhaus aufgrund innerfamiliärer Probleme nicht mehr wohnen kann, ausreichen."
http://www.juraforum.de/forum/sozialrecht/u25-auszug-aus-elternhaus-schwerwiegende-gruende-406721
Nein, sie müssen ihn nicht bis 25 für ihn sorgen....
Die Arge wird Ihm aber dann sagen, das die Eltern für ihn aufkommen sollen.. Da muss er schlau sein und natürlich eine passende Geschichte erzählen, warum die Eltern nicht mehr wollen.. usw...