Ohne dB Killer unterwegs ab wann fahrlässig?
Hallo,
szenario
A: Polizist fragt: wo ist der dB Killer?
ich: ich habe ihn zuhause, vergessen einzubauen.
B: Polizist fragt: wo ist der dB Killer?
ich: keine drinne? Den muss ich wohl auf der Fahrt verloren haben..
ist es bei Szenario A jetzt fahrlässig? weil dann lügt man ja „lieber“ sag ich mal als höhere Strafen zu kriegen? Was denkt ihr.
(Interesse halber)
LG
4 Antworten
Mach einfach keine Aussage dazu, bezahl dein Strafgeld und versichere ihnen, dass du ihn wieder einbaust.
Einfach sagen "tut mir leid, aber dazu möchte ich mich nicht äußern" nichts weiteres.
Ich geb dir Mal ein Beispiel:
Du fährst zu schnell und wirst angehalten:
Polizist fragt, warum?
Du sagst entweder: Ich hab's mich eilig (und irgendein ausgedachten Grund, zum Beispiel du musst zur Arbeit)
- Polizist unterstellt dir Vorsatz
Oder du sagst, dass das nicht extra war (du sagst sowas wie "ich habe nicht bemerkt, dass ich zu schnell war")
-Polizist fragt sich, ob du geeignet bist, ein KFZ zu führen
Beide Möglichkeiten sind nicht besonders gut, deswegen einfach keine Aussage machen.
Intelligent, werde ich mir merken!
und wenn möglich freundlich bleiben, das hilft meist.
Kann er das Motorrad abschleppen lassen obwohl ich der dB Killer vor Ort wieder anbringen könnte? Oder sagt er dann es war Vorsatz weil ich ihn ja dann irgendwo haben muss?
Wenn du ihn in der Tasche mitführst, hast du ihn ja vorher (vorsätzlich) ausgebaut! Sollte bei einer technischen Untersuchung kein Defekt festgestellt werden, wird dir immer Vorsatz unterstellt.
Also normaler Weise kann man vom Vorsatz reden, wenn du ihn dabei hast und den wieder anschraubst. Abschleppen lassen werden die dich aber eh nicht. Ist viel zu viel Aufwand für die und es entstehen Kosten. Normaler Weise untersagen dir die die Weiterfahrt und das Bike muss geschoben werden. Dann schiebst es halt weg und baust ihn irgendwo wieder an.
Szenario A: Vorsatz, da er ja zuvor ausgebaut wurde.
Szenario B: könnte man bei genauerer Prüfung auch feststellen, ob sich der DB Killer durch einen Defekt gelockert hat und du diesen dann verloren hast. Falls kein Defekt festgestellt wird, steht fest, dass du gelogen hast und ihn doch vorsätzlich ausgebaut hast.
Es kommt hier in beiden Fällen vorallem auf die Laune des kontrollierenden Beamten an. Wobei diese bei fehlendem DB killer in der Regel immer rapide sinkt.😉
Bei einigen sinkt da nicht nur die Laune, sondern sind dann komplett Spaßbefreit. Und mit etwas "Glück" pflücken sie dir die Karre je nachdem dann mal so richtig auseinander.
Aber auch zurecht! Ich bin auch ein Freund von Sportauspuffanlagen und kernigem Sound, aber einige Maschinen sind einfach nur abartig. Ich wohne an einer bei Motorradfahrern beliebten Strecke, stört mich auch nicht, aber manche hört man echt nicht kilometerweit noch über einen Bergkamm hinweg. Und die Handvoll Idioten ruinieren dann den Ruf aller anderen Biker...🤬
So ist es....
Also rein interessenhalber ;) - kein db-Killer = Betriebserlaubnis erloschen.
Szenario A würde ich nicht mehr als Fahrlässigkeit sehen, sondern als Vorsatz. Denn der db-Killer wurde ja absichtlich ausgebaut.
Szenario B kann dir nur wenig bis gar nicht helfen - vor Fahrtantritt musst du dich vom verkehrssicheren Zustand des Bikes überzeugen.....
Die Strafe dürfte in beiden Fällen gleich sein. Weiterfahrt untersagt und du darfst deine Karre heim schieben.
Das mit der BE is klar, gleiche Strafe nicht wer es absichtlich ausbaut kriegt fast doppelte Strafe, nachhause schieben oder eher dB-Killer vor Ort bringen.
Beide Antworten dürften genügen dass der Polizist sich verarscht vorkommt, Fahrlässigkeit wird er nicht gelten lassen.
Der Weg des Fahrers wird ab sofort in Fussweg umgewandelt, Fahrzeug abgeschleppt. Teuer wirds dann auch noch.. Hoffe ich wenigstens!
Oh fühlt sich jemand gestört von den blödis auf dem Zweirad 😢
Mir ist es nicht passiere ich wollte einfach nur fragen,
Die werden mich doch fragen sollte ich dann einfach sagen ich zahl die Strafe und auf die Frage nicht antworten?