offener Kamin Wohnfläche berechnen

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wieso sollte ein offener Kamin nicht als Wohnfläche gelten? Das sehe ich anders. Dann müsste bei der Berechnung von Wohnflächen jeder Kachelofen rausgemessen werden, obwohl er lediglich eine Heizmöglichkeit darstellt. Ihr müsst unterscheiden zwischen Kaminrohren und dem direkten Kamin(-Feuerungsgerät). http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/wohnflaechenverordnung.htm hier seht ihr, dass festeingebaute Öfen nicht von der Wohnfläche abgezogen werden können!


Im übrigen stimmt auch deine Aussage nicht, wonach geschlossene Kamine abgezogen werden können. Du verwechselst das mit diesen Kaminen, die eigentlich Schornstein heißen.

Ich meine natürlich die Schornsteine vom Keller bis zum Dach = Kamine. Aber ich finde auch, daß ein offener Kamin nicht abgezogen werden sollte, schließlich werden ja die Heizkörper auch nicht abgezogen, weil man auf der Ablage z.B. Blumen abstellen kann. Den offenen Kamin kann ich zum Teil auch als Abstellfläche nutzen.

@onlinegutefrage

verabschiede dich doch mal von dem Gedanken: man kann ja was darauf abstellen"... denn darum gehts hier garnicht. Selbst wenn der offene Kamin KEINE Abstellfläche für irgendwelchen Schnick-Schnack bietet, gehört er zur Wohnfläche, DENN: es ist ein Teil der Heizung und Heizungsflächen sind nicht aus der Wohnfläche herauszumessen, denn ohne Heizungsmöglichkeit ist es keine bewohnbare Wohnung mehr.

@Weltenwandlerin

Verabschiede Dich von dem Gedanken, dass der offene Kamin deshalb anzurechnen ist, weil er zur Heizung gehört.

z.B. gehört die Fläche einer Etagenheizung, die vom Flur aus beheizt wird und die Wärme wird die in Räuem abgeleitet, in den Räumen gibt es die sogenanne "Kunst", auf der man sitzen kann, nicht zur Wohnfläche.

Zur Wohnfläche zählt der offene Kamin deshalb weil kein in sich geschlossenes System besteht, sondern das Kamin bis an die Wand nutzbar ist.

Wie die Nutzung möglich ist, ob als nur ein Feuer gemacht werden kann oder auch etwas abgestellt werden kann, ist hierbei unerheblich.

Nein ein offener Kamin zählt nicht zur WOHNFLÄCHE. Wie der Name Wohnfläche schon sagt , kannst Du den Kamin ja nicht als WOHNRAUM nutzen

Danke für die prompte Antwort. Hätte da noch eine klitzekleine Frage. Zählt ein HobbWerkraum mit Werkbank, anteilig zur Wohnfläche. Er ist im Keller und nicht direkt von der Wohnung aus begehbar. Ich habe gehört, daß solche Räume nach Wohnwert anteilig zur Wohnfläche gerechnet werden - bei einfacher Ausstattung zu 30%, wenn er absperrbar ist und man das alleinige Nutzungsrecht hat. Stimmt das? lg

leider falsch, beast! Denn allein von der Logik müsstest du dann alle Flächen, auf denen der Heizkörper steht, abziehen. Ein offener Kamin zählt zur Wohnfläche.

Auf alle Fälle fällt ein Kamin in die Toleranzgrenze die eine qm-Angabe abweichen darf. Da lohnt es sich nicht zu spekulieren, ob du einen qm Wohnfläche abrechnben kannst. Sonst müsstest du in anderen Wohnungen die Flächer der Heizkörper auch abziehen.

Der offene Kamin zählt zur Wohnfläche.