Obdachlos mit 17 in Deutschland

6 Antworten

17jährige bleibt nicht lange allein auf der Strasse, bei einem 17jährigen sieht es anders aus. Grundsätzlich gibt es Alg. II mit eigenen Haushalt erst ab 25 Jahren. Und ebenfalls ist grundsätzlich das Jugendamt zuständig, wenn sie noch nicht 18 ist. Wer auch immer die Kosten übernimmt (Argentur für Arbeit und/oder Jugendamt) wird die Kosten von den Eltern erstattet bekommen wollen. Die Obdachlosenunterkunfte haben keine Jugendherbergsqualität. Dort bekommt man nicht nur Fusspilz, sondern auch warmes Mittagessen in Tafelqualität. http://www.myvideo.de/watch/7785060/Unter_Null_Guenter_Wallraff_macht_Platte_Wie_Obdachlose_leben_sehr_sehenswert

Zunächst haben beide Elternteile das Sorgerecht und das Aufenthalts-Bestimmungsrecht, bis das Kind 18 ist oder bis ein Familiengericht etwas anderes entscheidet. Bis dahin können die Eltern das Kind zu Oma auf den Bauernhof geben oder in ein Internat stecken oder auf die Straße setzen.

Das Kind hat dann einen Anspruch auf Bar-Unterhalt, wenn es nicht genügend Sach-Unterhalt erhält. Also wenn das Kind statt Zimmer und Heizung und Essen (Sach-Unterhalt) zu Hause woanders leben muss, müssen die Eltern dafür sorgen, dass das Kind diesen Sach-Unterhalt dennoch erhält (von Oma oder vom Internat) ...

... oder stattdessen Bar-Unterhalt leisten. Bei einem Studenten wären das derzeit rund 570,-. Bei einem rausgeschmissenen 17jährigen müsste diese Summe demnach in der Regel auch genügen als Bar-Unterhalt.

Da kann sich das Kind dann eine Bude mieten und Essen kaufen und Klamotten usw. Reicht das Geld nicht, kann das Kind mehr verlangen, notfalls halt per Familiengericht - oder einfacher per Jugendamt. Und kriegt dann auch mehr, je nach den Umständen und der Wohnungsmarktlage.

ALG II kann das Kind auch bekommen, je nach Einkommen und Vermögen der Eltern (s. § 33 SGB II) und je nach § 22 SGB II Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich bin "einfach" im März ausgezogen (zu meinem Freund) - ging zu Hause nicht mehr, bis November selbst noch 17. habe dann Antrag auf ALG II gestellt.

Wenn sie eine Unterkunft hätte, könnte sie selbst ALG II beziehen, muss nur eben immer von einem Elternteil bzw. Erziehungsbrerechtigten dabei haben und alles unterschreiben lassen. Generell ist dies erst ab 25 gedacht - ja - aber es scheinen ja soziale Missstände zu herrschen. Wenn man nahezu erwachsen ist, und sich Erziehungsberechtigter und Kind einig sind, nicht mehr zusammenleben zu wollen, steht dem Kind (wenn die Eltern nicht genug Schotter haben) volles ALG II + Miete zu!

Das ist keine schnelle Lösung. Bekomme seit Juli gekürztes ALG II ohne Miete (inkl. Kindergeld 299€). Aber auf jedenfall ein Hoffnunsschimmer, denke ich. :/ Bei mir hockt grad eine Sozialanwältin an der Sache, da das Amt die "schwerwiegenden sozialen Gründe" für einen Auszug nicht akzeptiert, aber auch nicht drauf eingeht bzw sich Bilder zeigen lässt. Versucht es!

Angenommen eine 17 Jährige wird von ihren Eltern auf die Straße gesetzt und sie lassen die Minderjährige nicht mehr ins Haus.

könnte sie die polizei rufen,die kurzfristig dafür sorgt,dass die eltern sie wieder aufnehmen,langfristig wird wohl das jugendamt dafür sorgen,dass sie unterkommt,allerdings sind die eltern unterhaltspflichtig.

Sie ist noch minderjährig, ergo sie muss einen Beziehungsberechtigten haben, solls nunmal letzendlich das Jugendamt sein.

hat sie ja, die mutter, welche sie rausgeworfen hat

@Lisaliena

Dann muss das speziel zwischen Jugendamt und Mutter/Vater besprochen werden. So ganz ohne weiteres kann sie glaub ich nicht einfach abhauen.