NV Bescheinigung abgelehnt wegen Nebengewerbe?
Hallo,
erstmal zu mir: ich bin Vollzeit Studentin und habe vor ein paar Monaten ein Kleingewerbe angemeldet, wodurch ich zurzeit noch keine Einnahmen generiere.
Um dieses Jahr meine Kapitaleinkünfte (>801€) zu realisieren, ohne dass die KapSt abgezogen wird, habe ich diese Woche eine NV Bescheinigung beantragt.
Heute kam ein Anruf vom Finanzamt, dass sie mir das nicht ausstellen können aufgrund meiner angemeldeten Selbstständigkeit?!?
ist das ein zulässiger Grund mir den Antrag auf NV Bescheinigung abzulehnen?
sie meinte auch ich solle wie sonst auch einfach eine Steuererklärung abgeben.
wenn ich nun meine Kapitaleinkünfte dieses Jahres realisiere, bekomme ich dann durch die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück?
(ich fange bald wieder einen 450€ Job und befinde mich weit unterhalb der Existensgrundlage)
Danke im Voraus!!
1 Antwort
Ja durch die Steuererklärung werden deine Einkünfte und die einbehaltene Steuer wie immer nochmal geprüft.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist in dem Fall natürlich nicht möglich, da ein Gewerbe vorliegt, das jedes Jahr geprüft werden muss.
Einfach ganz normal die Steuererklärung weiter machen.