Die Konsequenzen für Vermieter beim Verzug der Wohnungsübergabe?

4 Antworten

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1.Was sollte mir der Vermieter anbieten, sofern er nicht sich am o.g.Datum nicht anhalten kann?

Z.B. eine Ersatzwohnung wenn möglich; eine Lagermöglichkeit für Deine Möbel.

2. Sofern ich die Schlüssel nicht am 1.9. kriegen würde, werde ich wo übernachten?

Im Hotel oder bei Freunden.

Vielleicht kannst du noch ein paar Tage in der alten Wohnung bleiben, falls es noch keinen Nachmieter gibt oder der Nachmieter die Möglichkeit hat säter einzuziehen.

3. Wo könnte ich die Möbel abstellen?

Spedition, falls der Vermieter nichts anbieten kann.

4. Kann ich die Entschädigung ggf.Schadenersatz anweisen?

Du kannst Schadenersatz fordern, wenn Dir der Vermieter zu Mietbeginn die Wohnung gar nicht zur Verfügung stellen kann.

Hier ein paar hilfreiche Links:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/zwischen-den-stuehlen-wenn-mieter-nicht-in-ihre-neue-wohnung-koennen-15046180.html

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fallbeispiele/v-z/wohnung-nicht-bezugsbereit.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/gemietete-Wohnung-zu-Mietbeginn-nicht-bezugsfertig--f111518.html

"Vielleicht kannst du noch ein paar Tage in der alten Wohnung bleiben, falls es noch keinen Nachmieter gibt oder der Nachmieter die Möglichkeit hat säter einzuziehen"

Leider, glaube ich nicht daran, weil ich den Anwalt bei derzeitiger Wohnung bezüglich anderes Problems eingeschaltet habe. Schwer. Aber die Hoffnung stirbt zuletz.

Du kannst Schadenersatz fordern, wenn Dir der Vermieter zu Mietbeginn die Wohnung gar nicht zur Verfügung stellen kann.

Das bedeutet, wenn ich keine "kostenlose" Unterkunft finden würde, kann ich die Rechnungen von bezahlter Unterkunft vorliegen? Als Schadenersatz ?

  • Muss mir der Vermieter den Platz zum Abstellen der Möbel anbieten? Oder ist außergesetzlich?

Besten Dank für detaillierte Infos.

@mmlinaric

Wenn Dir zu Mietbeginn die Mietsache nicht zur Verfügung gestellt wird und der Vermieter keine Ersatzwohnung hat, dann kannst Du in ein günstiges Hotel ziehen.

Muss mir der Vermieter den Platz zum Abstellen der Möbel anbieten? Oder ist außergesetzlich?

Muss er nicht aber dann muss er z.B. die Lagerkosten bei einer Spedition zahlen.

Dazu kann man jetzt noch keinen endgültigen Rat geben. Denn es kommt auf den tatsächlichen Zustand am 1.9. an. Oftmals ist es so, dass man trotz Bauarbeiten bereits einen Teil der Wohnung nutzen kann, wo du Möbel abstellen und schlafen kannst. Hierbei wird dann die Miete nur angemessen gemindert für die restliche Zeit der Bauarbeiten.

Wird die Wohnug auch teilweise nicht bewohnbar sein, kann dir der Vermieter vielleicht für die Zeit eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen, oder du kannst in ein günstiges Hotel gehen. Die Kosten müsste dann der Vermieter tragen, sowie auch einen Lagerraum für deine Möbel.

Wenn die Wohnung gar nicht oder nur zum Teil benutzbar ist zum 1.9., dann hast du auch das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Du kannst in ein preislich angemessenes Hoel ziehen. Der VM muss die Kosten übernehmen. Du kannst auch die Möbel von einem Spediteur einlagern lassen. Du musst aber immer unter dem Aspekt des Kostenbewusstseins handeln, bis die Wohnung bezugsfertig ist. Also nicht übertreiben, sonst gibt es Ärger.

Hoel = Hotel.

Wo bist Du und Deine Möbel in der Nacht vom 31.8. auf 1.9.?

Ich weiß noch nicht