Nutzungsgebühr rückwirkend rechtens?
Hallo zusammen, ich bin gerade aus allen Wolken gefallen. Vorab zur Erklärung der Lage, ich lebe zusammen mit meiner Freundin und 4 kindern in einer Wohnung unserer Stadt, also in einer 3 Zimmerwohnung. aber da diese Wohnung als Obdachlosenunterkunft zählt, bezahlen wir anstatt Miete im Monat Nutzungsgebühr. Nun habe ich heute einen Brief unserer Stadt bekommen in der die Nutzungsgebühr RÜCKWIRKEND ab dem 01.01.2014 neu festgesetzt wird und zwar von 618,10 € auf 687,31 €. Den Rückstand soll ich sofort ausgleichen!! Wir reden hier jetzt von mal eben 2145,51€. Jemand eine Ahnung ob das überhaupt geht? Finde das ziemlich dreist, mal eben Rückwirkend die Miete/Nutzungsgebühr zu erhöhen!
8 Antworten
Ich sehe die Nutzungsgebühr quasi als Miete. Diese kann nicht rückwirkend erhöht werden. Lege also schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch ein und fordere Nachweis der gesetzlichen Grundlage für die ME. Wie wird denn die ME begründet?
Nimm Beratungsbeihilfe und notfalls Prozesskostenhilfe kostenlos in Anspruch!
So ist es, so auch meine Erlebnisse.
Zudem werden ja solche Kosten unbd Lasten komplett vom Amt übernommen, oder es liegt gar keine Bedürftigkeit vor.
Schaue also in den Bescheid und die weitere Vorgehensweise wird dort ja auch vorgeschlagen.
Viel Glück.
Ich denke schon, dass das rechtens ist. Anders als bei Mietverträgen richtet sich bei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe - wobei es sich hier ja handelt - die Nutzungsgebühr nach der Zahl der Bewohner. Einzüge sind daher auch mitteilungspflichtig. Ich vermute mal, jetzt hat der Sozialhilfeträger spitz gekriegt, dass mehr Personen in der Wohnung leben als eingewiesen wurden. Wenn dem so ist, seid ihr schuld und müsst natürlich nachzahlen.
Nein das stimmt nicht! Es hat sich nichts an der Personenzahl geändert. Es ist eine generelle Erhöhung, die hat das das ganze haus bekommen!
Fall sie Leistungen vom Staat erhalten holen Sie sich einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht.
Ansonsten würde ich trotzdem zu einem Anwalt gehen und die rechtliche Lage prüfen lassen.
Schauen Sie in die dazu erlassen Satzung der Stadt, die gibt Ihnen Klarheit über die Anspruchsgrundlage.
Für mtl. € 687,31 könnten man evtl. was anderes finden!?!
Welche Hinderungsgründe sehen Sie denn persönlich in Ihren Gegebenheiten, die Vermieter dazu bewegen könnten, Sie als Mieterabzulehnen? Kinder sind kein Grund! Da würden Sei einfach zu viele keidengenossen in Notünterkünften begegnen, was bekanntlich nicht der Fall ist.
Gründe für eine Ablehnung seitens "normaler" Veremiter sind z.B.:
miese Selbstauskunft des Mieters
schlechte Schufa-Auskunft
Arbeitslosigkeit
ungepflegtes äußeres Erscheinungsbild der Mieter und der Kinder
naßforsches Auftreten des Mieters gegenüber dem Vermieter
etc.
Die Wohnugnssuche ist kein Wunschkonzert!
Da muß man sich redlich bemühen, etwas zu bekommen!
Angeboten wird Ihnen da ohne eigenes Bemühen wohl kaum etwas!
wir suchen schon seit jahren! die wohnungen die bezahlbar sind wollen keine kinder, und die wohnungen die kinder wollen sind nicht bezahlbar. und seit letztem jahr bekommst garkeine angebote mehr bzw wird teilweise schon am telefon gefragt ob deutsch oder asylbewerber...was ich schon diskriminierend find.