Nutzungsgebühr rückwirkend rechtens?

8 Antworten

Ich sehe die Nutzungsgebühr quasi als Miete. Diese kann nicht rückwirkend erhöht werden. Lege also schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch ein und fordere Nachweis der gesetzlichen Grundlage für die ME. Wie wird denn die ME begründet?

Nimm Beratungsbeihilfe und notfalls Prozesskostenhilfe kostenlos in Anspruch!

So ist es, so auch meine Erlebnisse.

Zudem werden ja solche Kosten unbd Lasten komplett vom Amt übernommen, oder es liegt gar keine Bedürftigkeit vor.

Schaue also in den Bescheid und die weitere Vorgehensweise wird dort ja auch vorgeschlagen.

Viel Glück.

Ich denke schon, dass das rechtens ist. Anders als bei Mietverträgen richtet sich bei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe - wobei es sich hier ja handelt - die Nutzungsgebühr nach der Zahl der Bewohner. Einzüge sind daher auch mitteilungspflichtig. Ich vermute mal, jetzt hat der Sozialhilfeträger spitz gekriegt, dass mehr Personen in der Wohnung leben als eingewiesen wurden. Wenn dem so ist, seid ihr schuld und müsst natürlich nachzahlen.

Phaendras 
Fragesteller
 02.08.2016, 17:11

Nein das stimmt nicht! Es hat sich nichts an der Personenzahl geändert. Es ist eine generelle Erhöhung, die hat das das ganze haus bekommen!

Fall sie Leistungen vom Staat erhalten holen Sie sich einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht.

Ansonsten würde ich trotzdem zu einem Anwalt gehen und die rechtliche Lage prüfen lassen.

Schauen Sie in die dazu erlassen Satzung der Stadt, die gibt Ihnen Klarheit über die Anspruchsgrundlage.

Für mtl. € 687,31 könnten man evtl. was anderes finden!?!

Phaendras 
Fragesteller
 02.08.2016, 17:54

wir suchen schon seit jahren! die wohnungen die bezahlbar sind wollen keine kinder, und die wohnungen die kinder wollen sind nicht bezahlbar. und seit letztem jahr bekommst garkeine angebote mehr bzw wird teilweise schon am telefon gefragt ob deutsch oder asylbewerber...was ich schon diskriminierend find.

schelm1  02.08.2016, 18:04
@Phaendras

Welche Hinderungsgründe sehen Sie denn persönlich in Ihren Gegebenheiten, die Vermieter dazu bewegen könnten, Sie als Mieterabzulehnen? Kinder sind kein Grund! Da würden Sei einfach zu viele keidengenossen in Notünterkünften begegnen, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Gründe für eine Ablehnung seitens "normaler" Veremiter sind z.B.:

miese Selbstauskunft des Mieters

schlechte Schufa-Auskunft

Arbeitslosigkeit

ungepflegtes äußeres Erscheinungsbild der Mieter und der Kinder

naßforsches Auftreten des Mieters gegenüber dem Vermieter

etc.

Die Wohnugnssuche ist kein Wunschkonzert!

Da muß man sich redlich bemühen, etwas zu bekommen!

Angeboten wird Ihnen da ohne eigenes Bemühen wohl kaum etwas!