Vermieter behauptet das die Miete immer rückwirkend bezahlt wurde!

9 Antworten

ich würde einfach nochmal eine Aufstellung der geleisteten Mietzahlungen machen - immer Monat für Monat - eben rückwirkend soweit als möglich oder eben als die probleme begonnen haben. Kann ja sein das entweder ihr oder der Vermieter einen Denkfehler drinn haben- Bei so einem langfristigen Mietverhältnis sollte man sowas eigentlich ohne Rechtsstreit aus der Welt schaffen können. Wichtig ist: Wenn eine zeitlang eine spätere Zahlung vereinbart wurde und es zu einer verspäteten Zahlung kam, dann verjährt diese auch nciht denn er stellt ja eine Forderung für die Miete und behauptet eben das die Miete rückwirkend geleistet wurde- das muss also belegt werden das dem nicht so ist.

Hallo,

auch für angeblich behauptete Mietrückstände, gibt es eine Verjährungsfrist.

Mietrückstand 2008, verjährt am 31.12.2011.

Bei euch kommt es wahrscheinlich darauf an, was ihr auf eurer Überweisung stehen habt (Dez.07, Miete für Jan. 2008).

Wenns geht würde ich ihn auf schriftliche Weise um eine Auflistung bitten. Vielleicht hat er etwas übersehen o kam durcheinander o ihr hattet mal einen Zahlendreher.

Viel Erfolg u LG

Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Die Beweislastpflicht trifft den Vermieter. Die Miete wird grundsätzlich immer bis zum 3. des laufenden Monats gezahlt. Wenn ihr bei euren Überweisungen im Verwendungszweck nichts anderes genannt habt wird die Zahlung immer auf die älteste Schuld angerechnet. Da während eurer Mietzeit die Zahlungen sehr chaotisch abgelaufen sind kann man da schon mal durcheinander kommen.

Oh- das scheint ja in Mode zu kommen, dass bei einem Auszug die Vermieter oder auch Hausverwalter plötzlich behaupten die Miete wäre rückwirkend gezahlt worden. Genau das gleiche Problem habe ich auch- hoffe aber dass es in dem Gerichtsverfahren welches jetzt läuft anhand von Beweisen wie Kontoauszugsbelegen, Mietvertrag usw. endlich mal (nach bereits sechs Monaten ohne Verhandlungstermin) erledigt wird. Denn- immer neue Lügen werden dem Hausverwalter und/oder Vermieter hoffentlich das Genick brechen.

Also- ich habe mir eine Rechtsanwältin genommen und der Verwalter/Vermieter hat immer wieder neue unwahre Behauptungen aufgestellt, welche ich jedoch dank aller 10 jährig aufbewahrten Belege nachweisen konnte. Jetzt habe ich dem Gericht alle 23 Mietzahlungsbelege eingereicht und hoffe, dass der Verwalter nun das Nebenkostenguthaben aus 2013 (!!) plus 5 Prozent Zinsen und weitere Ausgaben meinerseits erstatten muss. Tatsächlich scheint die unwahre Behauptung- die Miete wäre rückwirkend gezahlt worden "Mode" bei Verwaltungen zu werden. Mein Fazit: Immer bei der ersten Miete- und bei allen weiteren Änderungen- zusätzlich angeben:Miete für den Monat .... 20... Dann fällt es später leichter den Nachweis zu führen. Vielleicht auch mal bei Banken anfragen ob man das nicht irgendwie als Standard einrichten kann, dass der Monat immer weiter rutscht- z.B.- Miete für September 2015, Miete für Oktober 2015... usw. Ich habe 14 Jahre dort gewohnt und für die Sanierung der Wohnung damals einen 5 stelligen Betrag (gesamte Böden gefliest!) investiert. Dafür kassiert der Vermieter jetzt eine hohe Miete von den Nachmietern- hat aber 0 Euro dafür gezahlt!. Ich saniere nie wieder eine Mietwohnung!