Vor unserer Sanierten Altbauwohnung wird ein Spielplatz gebaut. Kann ich die Miete mindern?

15 Antworten

Lärm von einem öffentlichen Spielplatz ist kein Mietminderungsgrund. Wer allerdings besonders unter diesem Lärm leidet und der Spielplatz wurde gebaut, nachdem der Mieter die Wohnung gemietet hat, kann eine Kündigung aus wichtigem Grunde aussprechen.

BGB § 537 Abs. 1, Satz 1; MietHöReglG § 2 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 554a

AG Charlottenburg, AZ.: 8 C 497/87 vom 17.11.87

das ist nicht dein ernst? gott leben wir in einer kinderfeindlichen welt... der spielplatz ist nicht bestandteil deiner mietwohnung, wieso sollte es also eine gerechtfertigte mietminderung geben?

Kinder sind was Schönes,wegen den Spielplatz,kannst Du nicht kürzten und das ist auch gut so.

Kinderlärm ist die Musik der Zukunft! Wie kann man nur über Mietminderung wegen eines Spielplatzes nachdenken!? Und abends sind keine Kinder mehr auf dem Spielplatz! Der Vermieter hat es vielleicht vor einem Jahr noch nicht gewusst - und wenn schon. Du bist an diese Wohnung nicht gebunden und kannst jederzeit dir eine andere suchen.

Ein Kinderspielplatz vor dem Haus ist sogar ein MUSS in Neubaugebieten. Ich bezweifle sehr, dass du da die Miete mindern kannst. In dem Fall gibt dir aber der Mieterschutzbund kompetentere Auskunft.