Generalvollmacht über den Tod hinaus, Erbe wird jedoch abgelehnt. Wer ist zuständig?

7 Antworten

Die Kinder müssen von der Vollmacht keinen Gebrauch machen.

also vom erbe und entrichten muss der dem es zufällt, sprich beerdigungskosten, vom geld was da ist, ist keins vorhanden holt es sich der staat bei den hinterbliebenen, wenn keiner erben will dann verwertet der staat alles, zahlt vom eingegangenem geld soweit es reicht ausssenstände

Dass Kinder ein Erbe aus gegebenem Anlass ablehnen oder nicht antreten ist völlig legitim, weil dann u.U. keine Schulden übernommen werden müssen.

Die Beerdigungskosten wird dann der Pflichtnachlassverwalter bei den direkten Angehörigen (Kinder) holen und das finde ich auch korrekt. Das wäre für mich überhaupt keine Frage. Sind Dir Deine Eltern so wenig wert?

der vom gericht eingesetzte nachlasverwalter begleicht die kosten aus dem erbe. wenn nichts vorhanden zahlt vater staat

Amtsgericht, die dann den Nachlassverwalter einschalten