kann/ wie weit kann man einen Mehrbedarf rückwirkend beantragen?

3 Antworten

Wenn die Behinderung bzw. das Merkzeichen G bekannt war, kannst Du es rückwirkend beantragen.

O oh, Rückwirkend? Glaube ich nicht.

nein du kannst es nicht rückwirkend beantragen. du kannst ab dato versuchen einen mehrbedarf zu beantragen, allerdings gibts nur sehr wenige mehrbedarfe und die kannst du an einer hand abzählen. schau dir die aufzählung in den formularen über mehrbedarf an. wenn du dich dort wieder findest, kannst du den antrag stellen.

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378235.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378238

bsp.

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