Erben auch die Enkel, wenn ein Sohn verstorben ist und es noch andere Kinder gibt?
Wenn ein Vater verstorben ist, erben dann auch die Kinder eines verstorbenen Sohnes, wenn es noch lebende Kinder gibt? Wo kann man sich darüber informieren?
7 Antworten
Die lebenden Kinder des Sohnes erhalten den Erbteil des verstorbenen Sohnes und müssen diesen unter sich aufteilen (wenn mehrer Kinder da sind).
Beispiel: Der verstorbene Vater hatte 3 Kinder. 1 Kind ist verstorben, hinterlässt aber zwei Kinder (die Enkelkinder des Erblassers) Das erbe wird durch drei geteilt. D.h. jedes Kind des Verstorbenen (Vaters) erhält ein Drittel. Das Drittel des verstorbenen Sohnes teilen sich dessen Kinder.
Die Enkel treten gleichberechtigt an die Stelle des vertorbenen Sohnes und erben dann wie es der Vater getan hätte, mit ihren Onkeln und Tanten, wobei die Enkel sich aber den Erbanteil des verstorbenen Vaters teilen müssen, während Onkel und Tanten zu je einem ganzen Erbanteil antreten.
Also wenn der Verstorbenen noch andere Kinder als den ebenfalls verstorbenen Sohn hatte, erben alle zu gleichen Teilen, also die direkten Nachfahren, bekommen genau so viel wie die Kinder des verstorbenen Sohnes/Tochter. Die Enkel müßen sich allerdings ihr Erbteil teilen. So ist die gesetzliche Erfolge geregelt.
das sollte so sein, da die kinder an stelle ihres toten vaters, die gesetzliche erbfolge antreten.
Sollte ein Kind unter mehreren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits verstorben sein, so geht der Erbanteil dieses Kindes auf seine eigenen Abkömmlinge über.
Quelle hier: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html