Brand im Keller? Wie weit haftet ein Eigentümer bei nicht geschlossener Brandschutztür?

4 Antworten

Klagen kann er selbstverständlich - ob Dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann, ist eine ganz andere Sache. Informiere schnellstmöglich Deine Vermieter-Haftpflichtversicherung!

Gehen tut das schon. Die Frage wird sein ob du deinen Pflichten in ausreichendem Maße nachgekommen bist.

Ausreichend bedeutet nicht das du daneben stehen musst. Es kann aber auch nicht sein das du da nur alle halben Jahre mal vorbei schaust. Mal übertrieben dargestellt, ich will dir das keinesfalls unterstellen.

Ob du das in ausreichendem Maße gemacht hast wird der Richter entscheiden. Auch ob du alle Vorkehrungsmaßnahmen getroffen hast. Die da wären:

Was eine Selbstschließanlage vorhanden? Wer die Tür verkeilt? Wurden die Bewohner mittels Schildern und/oder Hausordnung angewiesen die Tür geschlossen zu halten? Wie oft wurde die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert? Das alles wird dann der Richter beurteilen.

Suche also deine Unterlagen diesbezüglich zusammen und gehe damit zu deinem Rechtsberater.

Ich sehe keine Pflichtverletzung deinerseits.
Hast Du eine RS Versicherung?

Ein Eigentümer sollte gegen alles versichert sein.....frage Deine entsprechenden Versicherungen!