Nutzung auf eigene Gefahr - Rechtsicherer Text?

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Aus meiner Sicht ist das eine AGB-Klausel, die der sog. AGB-Inhaltskontrolle unterliegt. Danach kann eine Haftung nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Klauseln, die das dennoch tun, sind insgesamt unwirksam, also nutzlos. Die tatsächliche Rechtslage ist dann dieselbe wie sie es ohne dieses Schild ist.

Eine Klausel "Privatgrundstück. Nutzung auf eigene Gefahr. Keine Haftung (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Eigentümers)" könnte den Rechtscheck der Gerichte überleben.

Ist aber nur meine Meinung. Keine Haftung (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit :-)).