Versicherung für Personenschäden bei Vermietung von Sportgeräten?

4 Antworten

1. kommt es bestimmt auf den Vertrag an, den du mit den Kunden vereinbarst

2. solltest du deine Gewerbehaftpflicht-Versicherung fragen😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich bist du für die Verkehrssicherheit deiner verliehenen Geräte haftbar. Da nützt dir auch kein Haftungsausschluss etwas.

Das ist ein ganz normales Risiko für eine Betriebshaftpflichtversicherung. Was es kostet, muss dir egal sein, ohne diese Versicherung bist du schneller pleite, als du deinen ersten Jahresabschluss machen kannst.

Die Kosten musst du in deiner Kalkulation berücksichtigen.

Vesicherungsmaklerbüro fragen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Brauchst ja nen Gewerbe und dann eine Betriebshaftpflicht außerdem sollte der Mietvertrag einen Haftungspassus haben das für Schäden durch unsachgemäße Nutzung nicht haftbar bist außerdem musst du dich eine Sicherheitsunterweisung unterschreiben lassen.

Die Geräte müssen auch Regelmäßig durch den TÜV bzw zugelassenen Prüfer geprüft werden nach alt BGV bzw neu DGUV sonst tritt auch deine Betriebshaftpflicht ein.