Ist ein Schild(Vorsicht , herunterfallende Dachziegel,Parken auf eigene Gefahr) Rechtskräftig?

6 Antworten

Zunächstmal ist entscheidend, ob es sich um öffentlichen Grund handelt. Für das Aufstellen von Schildern im Öffentlichen Raum ist in der Regel die Gemeinde zuständig.

ist dieses Schild rechtskräftig?

In gewisser Weise ja. Es beweist das der Hauseigentümer (genauer, der der das Schild aufgestellt hat) Kenntniss von dem Problem hatte. Damit wird aus einer Gefährungshaftung grobe Fahrlässigkeit. Das ist sowohl für die Versicherunge relevant, als auch, wenn jemand verletzt wird.

Normalerweise müßte das Ordnungsamt, den Bereich absperren und der Eigentümer die Gefahr unverzüglich beseitigen. Vieleicht sollte man da mal bei Ordnungsamt bescheid sagen.

Also wenn ich an mein Auto ein Schild anbringe,

Auto defekt, nähern auf eigene Gefahr

dann ist es ja auch nicht so, das ich damit meiner Haftplicht entgehe.

Etwas Anderes ist es, wenn die Gemeinde Warnschilder aufstellt. In diesen Fall kann sie tatsächlich ihre Haftung reduzieren, wenn durch Beachtung der Schilder ein Schade hätte vermieden werden können. Das gleiche gilt bei Privatleuten auf ihren eigenen Grund.

Dem Hausbesitzer muß ja offensichtlich bekannt sein, daß von seinem Haus eine Gefahr ausgeht. Sonst würde er das Schild ja nicht aufstellen. Prinzipiell ist er verpflichtet, diese möglicherweise bestehende Gefahr umgehend zu beseitigen, um Schäden Dritten gegenüber zu vermeiden. Stehst Du nun mit Deinem Fahrzeug auf öffentlichen Flächen (Parkplatz, Gehweg ...), kann er nicht einfach behaupten, er hätte vor einem halben Jahr bereits mit einem Dachdecker gesprochen ... Das nimmt ihm im Zweifel niemand ab!

Es kommt darauf an, wo das Auto geparkt wurde. Handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, reicht dies ganz sicher nicht aus. Vor allem muß man sicher stellen, daß der Autofahrer das Schild auch zur Kenntnis genommen hat.

Auf Privatgrund hast du Pech, weil dort der Eigentümer gewarnt hat.

Wenn du auf öffentlichem Boden stehst und dort von einem Dachziegel getroffen wirst, muss der Hausbesitzer (Haushaftpflicht) wohl zahlen!

Die Haftpflicht zahlt nicht, eben weil du gewarnt hast. Sie geht dann davon aus, dass das dach repariert werden musste und du es nicht getan hast. Somit handelst du grob fahrlässig und die vers, muss nicht zahlen.

Ich denke mal, dass das Schild auf jeden Fall gut lesbar sein muss, um damit im Recht zu sein. Aber ich tendier dazu, dass es dann wirklich heißt: Pech gehabt.