Haftung bei Unfällen auf einem Privatgrundstück

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etwas Grundsätzliches hierzu

jeder der eine Gefahrenquelle schafft, ist dafür verantwortlich, dass eine mögliche Gefahr abgewendet wird; dies trifft al´so bereits dann zu, wenn man ein Grundstück hat und anderen gestattet, dieses zu betreten;

dies ist die Verkehrssicherungspflicht; also hat der Fragesteller dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen; d.H. ansonsten entstehen Schadensersatzpflichten nach §§ff 823 BGB

Das Grundsätzliche geht hier aber leider an der Sache vorbei! Dadurch das man ein Trampolin in den Garten stellt, hat man ja keine Gefahr geschaffen. Das Trampolin an sich ist ja ungefährlich. Anders natürlich bei einem Teich oder Schwimmbecken, diese sind ja schon allein wegen ihres Vorhandenseins gefährlich. Anders bei einem Trampolin, dieses wird ja erst durch fremdes aktives Zutun zu einer potentiellen Gefahr. Ich vergleiche das mal mit einem Apfelbaum. Da muss ja auch erst einer hochklettern damit die Gefahr entsteht. Die §§ 823 ff BGB regeln ja die Verantwortlichkeit. Ein eventueller Schadenersatzanspruch entsteht jedoch erst durch eine unerlaubte Handlung. Die Frage wäre demnach: Ist das Aufstellen eines Trampolins eine unerlaubte Handlung?

Wenn ein Kleinkind sich auf dem Grundstück verläuft , sich verletzt bist du in der Haftung ! Das gilt insbesondere für Außenbäder die sind dahin gehend abzusichern das ein Betreten nicht so ohne weiteres möglich ist ! Klettert jemand über einen Zaun ist er selbstverständlich in der Haftung ! Kenne einen Fall da ist eine Kuh in einen Pool gefallen ! Der Eigentümer des Pools wollte seine Kosten ersetzt haben, das Ende vom Lied, der Bauer bekam seine Kuh bezahlt ! Hier fehlte allerdings die Grundstückseinfriedung ,das Tier konnte ungehindert auf das Grundstück gelangen !

wenn jemand unrechtmäßig auf einer Grundstück kommt und sich dort verletzt ist das seine Sache.. das Schild ist genau so nutzlos, wie die Brustwarzen beim Mann

Na nutzlos würde ich die Brustwarzen nun nicht sooo ganz bezeichnen ;)

Ansonsten DH

@mecanoqueen

;.)) aber nur eben nicht soooooooooooooo

Ein "Bitte das Grundstück nicht betreten" Schild aufhängen. Wenn ein Haus mit Grundstück nicht umzäunt ist, heißt es noch lange nicht, dass jedermann durch trampeln darf. Somit sind dann auch die Menschen, die unbefugt das Grundstück betreten selbst verantwortlich und müssen eine eigene Versicherung haben.

Nein, die Zugänglichkeit muss erkennbar sein. Wahrscheinlich wird das Gerät ohnehin von Kindern, also unmündigen oder berauschten Personen zweckentfremdet benutzt. Mein Rat, abbauen. So oder so hat es, wenn es ganzjährig der Witterung ausgesetzt ist, nur eine kurze Lebensdauer. Alle diese Sachen werden billig in Asien produziert. Von Qualität ist nichts zu sehen.