Nützt ein Entschuldigungsschreiben etwas?
Ich wurde letztens zum 2. bei einem Diebstahl erwischt und komme nun vor Gericht. Nach der tat habe ich innerhalb von ein paar Tagen einen 3 seifigen entschuldigungsbrief geschrieben. Ich habe eine Kopie gemacht damit ich das auch nie vergessen werde. Heute kam der Gerichtstermin an. Meine Freundin meinte ich solle die Kopien der Entschuldigung mitbringen aber ich denke das nützt nichts aber sie ist davon überzeugt das ich sie mitnehmen soll... Soll ich? Wenn ja wie soll ich das machen?
6 Antworten
Wieso um Himmels Willen hast du keinen Anwalt an deiner Seite, der dich in diesen Dingen berät?
Die Folgen einer Verurteilung sind weitaus heftiger als dieser kleine Preis.
Nach Deiner Angabe muss man annehmen, dass Du mehr Diebstähle gegangen hast und nur bei zweien erwischt wurdest. Da frage ich mich, ob Dir eine solche "Erinnerung" wirklich hilft.
Und wie beim ersten dachte ich mir noch pah werde nicht mehr erwischt erst beim zweiten Mal ist mir bewusst was ich mir eingebrockt habe
Eine Entschuldigung kann sehr wohl helfen ließ dir den § 46 (2) StGB durch um es dir zu erleichtern "Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab." Und die punkte diein betracht gezogen werden stehen unten drunter also schaues dir ruhig mal genauer an. Darf ich die frage stellen aus welchem grund du es nötig hattest mehrere Diebstähle zu begehen?
Das ich kein Geld habe kann ich nicht sagen. Ich spare seit der 3. klasse da ich kein Taschengeld habe habe ich Erspartes welches ich im Notfall benutzte. Ich muss alles selber zahlen wenn es um Schule geht. Ich will sparen für mein Führerschein und endlich auszuziehen. Klingt lächerlich nicht wahr? Die Dinge die ich geklaut habe sollten ein Geschenk für meine Schwester zu ihren Abschluss sein.
Sagen wir es so mit dem entschuldigungsschreiben ist es gut möglich das du eine strafmilderung erhältst. Wie alt bist du denn eig? Also wenn du zwischen 14 & 18 bist wird das urteil nach dem JGG gefällt sprich eine vermilderte strafe
Natürlich kann dir das helfen, besser dazustehen, aber man setzt so ein Schreiben nicht ab, ohne mit einem Anwalt darüber gesprochen zu haben, weil eine falsche Formulierung oder das (versehentliche) Eingeständnis weiterer Taten gar zur Strafverschärfung führen können.
Du hast gemäss §140 Abs.2 StPO offensichtlich das Recht auf einen Pflichtverteidiger, denn könntest du dich selbst verteidigen, würdest du die Frage hier nicht stellen. Besorg dir einen Anwalt oder lass dir vom Gericht einen zuweisen.
Beim 2. Diebstahl ist eine Entschuldigung auch etwas lächerlich... bist du gezwungen worden?
Nein ich wurde nicht gezwungen aber ich hab mich richtig schlecht gefühlt und konnte deswegen nicht schlafen. Deswegen habe ich mich entschuldigt nicht um irgendwas dabei zu kriegen
Weil ein Anwalt mindestens 190 beider Erstversorgung kostet. Ich kann es mir nicht leisten und ich will meine Eltern nicht darum bitten wenn ich diejenige war die das getan hat.