Notwehr oder Notstand?
Hallo zusammen.
Ich habe mit Freunden vor Kurzem über einen Fall im Strafrecht gesprochen. Es ging darum, dass jemand eine andere Person grundlos mit einem Messer bedroht und das Geld dieser Person forderte. Daraufhin schlug die bedrohte Person den Erpresser mit einem Stück Holz bewusstlos. Nun die Frage: Spricht man hier dann von Notwehr oder von Notstand?
Danke für eure Antworten. :)
5 Antworten
Notwehr ist nach der Definition in § 32 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) die "Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden".
Ihr Beispiel klingt demnach stark danach.
Notstand ist etwas komplexer in der Definition, das hier sollte Ihnen weiterhelfen:
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.
Es bestand unmittelbare Gefahr von Leib und Leben. Geld herauszugeben, wäre keine einforderbare Option. Die Trutzwehr war offenbar das mildestmögliche Mittel, das in Bezug auf die Sicherheit zumutbar war.
Folglich: Notwehr
Vielen Dank. :)
Es handelt sich um Notwehr. Diese liegt immer dann vor, wenn man sich gegen einen Gegenwärtigen Angriff wehrt.
Rechtfertigender Notstand ist zum Beispiel wenn ein Bergsteiger in einen Schneesturm Gerät und dann in eine Hütte einbricht, um darin Schutz zu suchen.
Super, vielen Dank. Die Unterscheidung ist doch immer nicht ganz einfach ;)
Wenn es sich um mehrere Schläge handelte, muss man untersuchen, ob alle von der Notwehr gedeckt waren.
Beispiel: Schon der erste Schlag beendet den rechtswidrigen Angriff. Alle weiteren Schlage fallen nicht mehr unter Notwehr, weil kein Angriff mehr gegenwärtig war.
Dann ist es einfach: der eine Schlag war geeignet, den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden. Also durch Notwehr gedeckt.
Okey, super. Aber gut zu wissen dass alles weitere nicht mehr unter Notwehr fallen würde. :)
Wenn der Angriff beendet ist, darfst du nicht weiter schlagen.
Nun die Frage: Spricht man hier dann von Notwehr oder von Notstand?
Notstand auf keinen Fall, also Notwehr (oder Nothilfe, d.h. Notwehr zugunsten eines Dritten).
Dem Wortlaut nach gehe ich im Fall eher davon aus, dass es sich nur um einen Schlag handelt :)