Was ist rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Notwehr und Notstand?

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Das sind nicht nur rechtlich , sondern auch in jeder anderen Hinsicht 2 ganz unterschiedliche Dinge.

Notwehr ist Selbstverteidigung um das eigene Leben zu schützen, der Notstand ist eine Situation die in Ausnahmefällen aufgerufen werden kann; dieser setzt zB bestimmte gesetze außer kraft.

Was ist Notwehr? - Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, § 32 Abs. 2 StGB, § 227 Abs. 2 BGB.

Was ist Notstand? - Notstand ist die gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, die nur durch Verletzung eines anderen Rechtsgutes abgewendet werden kann. - Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen wird das als minderwertiger erkannte Rechtsgut geopfert.

Rechtsgeüter - Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, § 34 S. 1 StGB - Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht, § 823 Abs. 1 BGB

Gruß, Achim

Hinter dem Wort Not, das bei beiden gleich ist, stehen unterschiedliche Wörter.

Notwehr heißt, dass man angegriffen wird und sich irgendwie zu verteidigen sucht und Notstand, dass es einen Mangel oder eine Bedrohung gibt, der/ die nicht abgewendet werden kann.

Notwehr ist die erforderliche Verteidiung eines gegenwertigen rechtswidrigen Angriffes auf sich selbst oder einer anderen Person (Nothilfe)

Defensivnotstand ist die erfordeliche Abwehr einer Drohenden Gefahr die durch einer Sache/Tier ausgeht

Es gibt zum einen Notwehr und Nothilfe. Hiermit ist die zum Abwenden eines rechtswidrigen Angriffs notwendige und angemessene Verteidigung gemeint.

Der Notstand ist in den entschuldigenden und den rechtfertigenden Notstand unterteilt.

Der rechtfertigende Notstand bedeutet, dass du bei einer für dich oder einen anderen nicht anders abwendbaren gegenwärtigen Gefahr für im Gesetz bestimmte Rechtsgüter in die Rechtsgüter einer anderer Eingreifen darfst, wenn das Interesse an deinem Rechtsgut wesentlich überwiegt.

Der etnschuldigende Notstand meint, dass du bei einer gegenwärtigen nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit alles tun darfst um diese Gefahr von dir oder einer dir sehr nahestenden Person abzuwenden.

Der Unterschied zwischen den beiden Notständen ist der, dass der eine keine angemessene Abwehrhandlung verlangt, dafür aber auch nur bestimmte Rechtsgüter und Personen schützt. Gegen einen Abwehr im Rahmen eines entschuldigenden Notstandes darf man sich übrigens wehren, weil diese nur entschuldigt aber trotzdem rechtswidrgid ist.