Gilt es als Notwehr, wenn ich jemandem, der mich ausrauben will, den Arm breche?

5 Antworten

Wenn der Angriff auf dein Eigentum oder deine körperliche Unversehrtheit im Gange ist oder unmittelbar bevorsteht ist eine Verteidigung hiergegen gerechtfertigt und durch Notwehr gedeckt.

Wenn im Zuge dessen dem Angreifer der Arm gebrochen wird, liegt weder eine strafbare Handlung vor noch entsteht ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch.

Vgl.: § 32 StGB i.V.m. § 227 BGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Körperverletzung ist es immer. Die Frage ist, ob sie durch Notwehr gerechtfertigt ist. Und das ist immer eine Einzelfallentscheidung, aber es kann natürlich durchaus vorkommen, dass der Bruch des Armes erforderlich war.

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn du keine andere Möglichkeit hast den Raub abzuwehren darfst du ihn auch töten.

Schwer zu beantworten. Generell darf Notwehr nur solche Maßnahmen enthalten, die dafür geeignet sind, den Angriff abzuwehren.

CharliePace  14.02.2020, 23:24

Und dem Angreifer den Arm zu brechen, eignet sich auf jeden Fall um seinen Angriff zu stoppen.

Shiranam  15.02.2020, 10:05
@CharliePace

😂😂😂🙈

Die Frage ist eher, ob es erforderlich war, dem Angreifer den Arm zu brechen..😉

JA natürlich