HILFE- Was hat man zu befürchten.. nach Urkundenfälschung!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um jetzt mal der Angstmachererei ein Ende zu setzen:

Da niemandem ein konkreter Schaden durch die Fälschung entstanden ist, wird vermutlich mit einer Einstellung des Verfahrens nach Zahlung einer Geldbuße gemäß § 153a StPO zu rechnen sein. Mit Pech könnte auch eine Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen bei heraus kommen. Mehr aber auf keinen Fall. Dementsprechend gibts auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Verjähren tut die Sache 5 Jahre nach der letzten verjährungsunterbrechenden Handlung, spätestens aber 10 Jahre nach Tatzeitpunkt. http://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html

Welhe Angsmacherei? Ich hab das Gesetz zitiert. Und eine Strafanzeige ist eine Verjährungsunterbrechende Handlung.

@Terezza

Dich meinte ich ja auch nicht^^ Es ist hier nur keine Strafe über 90 Tagessätze und schon gar keine Freiheitsstrafe zu erwarten, wie hier geschrieben wurde.

Obwohl ich wohl ein bisschen spät mit meiner Antwort dran bin, möchte ich diese trotzdem noch zum Besten geben.

Meine Erfahrung ist, dass es ganz darauf ankommt, wer diese Urkundenfälschung begangen hat und wer den Strafantrag stellt.
In dem mich betreffenden Fall, hat ein "Täter" in einer Krankenhausverwaltung einen gefälschten Arztbericht mit gefälschten drei Unterschriften erstellt, um meine aufgrund eines angeblichen Richterbeschlusses erfolgte Einlieferung in eine geschlossene Psychiatrieanstalt zu rechtfertigen.
Nachdem ich mich mit anwaltlicher Hilfe aus dieser Zwangssituation befreien konnte und Einsicht in meine gefakte Krankenakte nehmen konnte, bemerkte ich diese Urkundenfälschung und stellte eine Strafantrag gegen unbekannt.
Leider habe ich seitdem - mittlerweile sind 5 Jahre vergangen - nie mehr etwas von der Staatsanwaltschaft gehört.
Offensichtlich schützt diese den Täter und verweigert jegliche Bearbeitung meines Strafantrages.
Es kommt also immer darauf an, wer diese Urkundefälschung begangen hat und wer den Strafantrag stellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

§ 267 Urkundenfälschung.(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Wenn Anzeige erstattet wird, verjährt da nix. Und sicher fliegt er von der Uni.

....und wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze betrifft oder wenn er eine Bewährungsstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe bekommt, ist er VORBESTRAFT. Wenn er sich wo bewirbt und sein Führungszeugnis herzeigen muss, steht das drin. Er hat sich sein Leben zerstört und das, was er getan hat, ist keine Lapalie mehr.

Also (ohne Gewähr)

  • allerschlimmsten Falls Gefängnisstrafe (bei Ersttätern aber wohl nicht)

  • Strafe umgehen ist nicht machbar

  • keine Ahnung nach 10 Jahren glaube ich

  • Nein ins Ausland muss man nicht

Ins Gefängnis brauch er dafür sicher nicht. Wenn man bedenkt, daß er schon in einem  frühen Stadium seiner Laufbahn mit Schummeln aufgefallen ist, hat er sich wohl für die Zukunft einiges gespart.