Nothammer dabei gehabt?
Gestern um 23:30 hat das Ordnungsamt eine Jugendschutzkontrolle in der Stadt bei mir und mein Freund durchgeführt. Sie fanden Wodka und Zigaretten was sie zerstörten. Vor dem genaueren durchsuchen meines Körpers fragte mich der Polizist ob ich Waffen oder gefährliche Gegenstände dabei habe. Ich habe momentan immer zur Selbstverteidigung einen Nothammer dabei, den ein ehemaliger Freund vor circa einem Jahr bei mir Zuhause liegen lassen hat. Der Polizist sagte darauf hin zu mir das eine Anzeige wegen Diebstahl gegen mich geschrieben wird. Daraufhin diskutierte ich mit dem Beamten, da ich diesen Hammer nicht entwendet habe sondern lediglich dabei habe. Er sagte die Anzeige wird aufgenommen und ich kriege Post und kann bei meiner Aussage bleiben. Nun habe ich Angst das diese Anzeige meine Zukunft bei der Bundeswehr und anschließend bei der Bundespolizei zerstört. Was passiert jetzt, ich habe den Nothammer ja nicht geklaut. Kann das bewiesen werden, vielleicht durch Kameras ? Ich bin 17 Jahre alt.
5 Antworten
Nen Nothammer zum Scheiben einschlagen kann man überall kaufen. Also nicht schlimm... Als Verteidigungswerkzeug soll der helfen? Na dann viel Erfolg.
Unter 18 in der Öffentlichkeit mit Zigaretten und Wodka geht halt nicht. Ist übrigens auch total ungesund, wenn man einen Beruf anstrebt in dem man auch sportliche Leistungen vorweisen muss.
Wenn du sonst nichts gemacht hast, hast du nichts zu befürchten.
Polizisten und Soldaten sind auch Menschen die in ihrer Freizeit feiern gehen... ;-) Nur zum Anfang sollte man sich schon zusammenreißen und merken was da auf dem Spiel steht und das man erstmal hart an sich arbeiten muss.
Diese Nothämmer aus Bussen und Bahnen kann man wahrscheinlich gar nicht einfach so kaufen. Daher ist die Diebstahlsanzeige wohl berechtigt.
Und mit einem gestohlenen Hammer herum zu laufen, ist für die spätere Bewerbung bei der Polizei auch nicht gerade förderlich
Die gibts auch so in unterschiedlichsten Versionen zu kaufen.
Wenn er aber aus Bus oder Bahn gestohlen wurde, gibt es wahrscheinlich eine Gravur der Eigentümerin.
Du hast einen gestohlenen Gegenstand bei dir getragen. Ob du nun Steiler oder Hehler bist, ist da unerheblich.
Da wird zwar kein Faß für aufgemacht, aber die Anzeige läuft erst einmal.
Na ja, die Anzeige wird wahrscheinlich im Sande verlaufen, zumal man dir den Diebstahl wohl auch nicht nachweisen kann.
Ich würde trotzdem momentan fehlende Eignung bescheinigen.
Selbst wenn du eine Anzeige bekommst und dann auch noch "verurteilt" wirst, interessiert das niemanden.
Solch Pippifax taucht auch nicht in deiner Akte auf. Also keine Panik!
Warte halt einfach ab!
Danke für die Antwort, ich hoffe es ist so, denn im Internet steht ebenfalls das es ein Rettungsding ist und man dort sogar Freiheitsstrafe für bekommen kann.
Wie gesagt, sofern da tatsächlich was kommt ... es ist ein einfacher Diebstahl, für den du bestimmt keine Freiheitsstrafe bekommst.
Dazu tauchen im Führungszeugnis eh keine Verurteilungen von Freiheitsstrafen von unter 3 Monaten, und Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen auf.
Und du wirst in JEDEM Fall darunter bleiben! Also keine Panik!
Wenn es aber die 2. Eintragung im BZR sein sollte, tauchen im Führungszeugnis auch Strafen unterhalb dieser Grenze auf. Wir kennen die Vorgeschichte des FS nicht.
Für eine Bewerbung bei der Polizei ist aber auch wichtig, was die in ihren eigenen Datenbanken so finden. Kann also durchaus schädlich sein.
Da bin ich anderer Meinung, ich bin Jung und trinke und rauche am Wochenende öfters. Solange es im Rahmen bleibt find ich es okay. Ich bin nicht süchtig danach und sobald es ins Berufsleben zum Bund geht wird natürlich aufgehört damit.