Anzeige wegen Luftschlangen aus der Dose

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Wäre ziemlich überzogen, zumal dass ja mit Wasser weg geht. Die Frau wollte euch bloß Angst machen

ich dachte darum gehts bei halloween^^

Die Frage ist zwar sehr alt, nur macht das nichts, weil ich über eine Suchmaschine schließlich auch eben drauf gestoßen bin.

  1. Wenn man einer Sache die einem nicht gehört einen Schaden zufügt, was auch eine Beschmutzung JEGLICHER ART darstellt, muss man dafür haften.

  2. Ab 14 Jahren haftet man, weil man strafmündig ist. Unter 14 Jahren wird es kompliziert. (wer hat auf Dich nicht aufgepasst und wäre das relevant usw.) Es gab mal ein Fall, da war einer nicht strafmündig (STRAFGESETZBUCH!), hat einen Stall abgefackelt, kriegt aber später ZIVILRECHTLICH alles aufgebrummt. Weil Zivilrecht ist was anderes. Ist viele Jahre her, keine Details mehr, sonst hätte ich mehr Daten parat. (War eine Sendung/Berichterstattung im TV, ÖR-TV! Nicht RTL und Co-Müll!)

  3. Bestehen diese Luftschlangendosen nicht nur immer aus einem Material (Zusammensetzung), sondern können die verschiedensten Zusammensetzungen haben. Manche gehen leicht aus der Kleidung (ein Beispiel) raus, andere nur mit Tricks, wie ins Gefrierfach (ohne Chemie) und was es sonst noch für harte Chemiekeulen gibt.

  4. und Fazit: Beschmutzt man ein KFZ (oder Haus oder sonstwas), begeht man Unrecht. Das muss man wieder geradebügeln und gegebenfalls auch rechtlich (Strafrecht) dafür gerade stehen. Da ist es völlig egal, ob Helloween oder Jungesellenabschieb oder sonstwas für ein Spaßkram.

Strafrecht: Da kann man bestraft werden. Zivilrecht: Da kann man IMMER verklagt werden auf Schadenersatz (Reinigung, Lackschaden etc.)

Sogar beides, weil das eine ist nicht abhängig vom anderen. Aber das Strafrecht greift immer und die Polizei/Staatsanwaltschaft kümmern sich drum. Im Zivilrecht muss man sich selber drum kümmern und Geld vorausstrecken, um einen verklagen zu können. Strafrecht macht erstmal der Staat und am Ende zahlt man dennoch, wenn man verknackt wird. (zur Tagessätzen oder was anderem)

Das Leben ist kein Spiel!

Ergo: Ein teures Auto (ist immer "teuer", auch ein Rad, Haustüre, Pflanze, alles kostet Geld!) mit irgendwelchen Sachen zu beschmieren geht gar nicht. Weder Matsche, Erde, Schneebälle (Gefahr von Kratzern!) und und und. Wir sind hier nicht in den USA, wo es zu Helloween üblich ist irgendeinen Mist zu bauen. Bin mir aber sicher, dass dort genauso die Buben strafrechtlich verfolgt werden. DORT NOCH MEHR, weil da kannste unter 14 sogar VERKNACKT werden. (und nicht für eine Woche, sondern VIEL VIEL LÄNGER, sogar bis zum Schlimmsten in manchen Bundesstaaten der USA)

Anzeige kann schon kommen.

Bedenke mal, wie der Fahrer erschrecken kann - wenn er dann das Steuer verreißt und einen Passanten umfährt oder es zu einen Zusammenstoß kommt, wirds's teuer.

Ja aber das haben wir gemacht bevor er eingestiegen ist und bevor er losgefahren ist ich glaub des war ca 1 stunde zeitspanne ;D

Man kann euch anzeigen, aber bei so ner kleinen Aktion, die ihr ruckzuck rückgängig machen könnt, lässt sich doch drüber reden. Zeigt, das es euch leid tut, und ihr es nie wieder tun wollt, in der Regel lenken die Leute dann ein. Wenn nicht: Arschlochkarte gezogen würde ich sagen, Halloween suckt.

da passiert nüscht. unter 14 schonmal garnicht, und beschädigt in dem sinne ist ja auch nix - selbst wenns ne anzeige gäbe würde die fallengelassen werden.