Notfallreparatur bei wirtschaftlichen Totalschaden?
Hallo ihr Lieben,
vor ca. einer Woche hatte ich einen Unfall mit meinem Renault Twingo (Baujahr 2011) Nach einem Reifenplatzer geriet ich mit der linken Seite in die Leitplanke. Mir ist dabei zum Glück nichts passiert. Das Auto wurde abgeschleppt und der KFZ´ler meinte auf den ersten Blick, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handle und er beim groben drüberschauen schon bei ca. 6000 Euro sei. Das Auto ist Vollkasko versichert. Das mit dem Restwert und allem drum und dran habe ich schon kapiert. Aber was ich mich jetzt frage: Sollte ich mich entscheiden, die Versicherungssumme ohne den Verkauf des Wagens zu erhalten und den Wagen selbst reparieren zu lassen, muss ich der Versicherung nachweisen, dass das Fahrzeug wieder in Schuss ist, z.B durch eine Rechnung?
Vielleicht habt Ihr auch Argumente für oder gegen die Notfallreparatur. Ich hänge nicht so sehr an dem Auto. Aber mein Vater und meine Oma würden es gerne wieder repariert haben, wobei ich schon viele Meinungen (auch von Experten) eingeholt habe, die sagten, es würde sich bei dem Wagen nicht lohnen.
Wäre euch sehr Dankbar.
LG
9 Antworten
Wenn basierend auf dem Gutachten auf Totalschadenbasis abgerechnet wird ist der Versicherung egal was du mit Geld und Auto machst.
Beachte aber, dass das Fahrzeug im HIS gespeichert wird und somit alle Versicherungen über den Schaden Bescheid wissen. Solltest du also wirklich reparieren musst du zwingend die entsprechenden Rechnungen aufheben, da du nur somit bei einem weiteren Schaden nachweisen kannst, dass tatsächlich die Reparatur durchgeführt wurde. Sonst würdest du bei einem weiteren Schaden keinen Cent mehr sehen.
Das ist nur dann relevant, wenn der Restwert bei der Regulierung nicht in Abzug gebracht wird.
Das heißt würde ein Bastler das Auto wieder in Schuss bringen, ich dafür aber keinen Beleg habe, da es ja nicht in einer offiziellen Werkstatt repariert werden würde, und ich dann noch mal einen Unfall baue, zahlt die Versicherung nicht für den Schaden an meinem Auto?
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der vorherige Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde, musst du zumindest mit massiven Kürzungen rechnen. Schließlich kann an einem Auto, dass ein Totalschaden ist und nicht repariert wurde, kein weiterer finanzieller Schaden entstehen.
Nein das musst du meines Wissens nach nicht. Du kannst den Schaden nach Gutachten bei der Versicherung abrechnen, und kannst dann mit dem Geld Reparieren was notwendig ist, damit der Flitzer wieder fährt. Von der Summe wird dann aber vor der Auszahlung die Mehrwertsteuer abgezogen. Zudem könnte es sein das weitere Abzüge gemacht werden. Da muss man schon etwas aufpassen.
Ich habe bisher schon 2 Fahrzeuge nach Gutachten abgerechnet, und dann nur die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit wieder herstellen lassen. Etwas Nachweisen musste ich dabei nie. Würde mich jedoch zur Sicherheit noch einmal bei der Gesellschaft Informieren.
Woher weiß die Versicherung dann die höhe der Mehrwertsteuer? Oder sind es die Mehrwertsteuern, die der Gutachter erhoben hat?
Der vom Gutachter errechnete Preis für die Wiederherstellung des Fahrzeugs, oder wenn das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann der Restwert, Wiederbeschaffungswert usw.... Davon wird das dann abgezogen. Frage doch mal dort nach wo du deinen Flitzer Versichert hast. Die können dir darüber Auskunft geben.
Nachdem eine Nachbarin schonmal den Wagen wegen Totalschaden bezahlt bekommen hat, ließ sie sich vom Gutachter eine Reperaturbescheinigung ausstellen. Den Eintrag des Fahrzeuges im HIS war gespeichert und die Versicherung ließ trotz Reperaturbescheinigung nicht korroigieren.
Bei erneuten Totalschaden ergab es sich, dass nun die Versicherung nicht regulieren wollte, obwohl der Anwalt dies verlangte.
Wir haben dann vorhergehende Gutachten Kopiert und die vorherige Reperaturbescheinigung geschickt
und dann Geld bekommen.
... zum Glück kein Personenschaden und somit: Was sagt denn Dein Berater/Makler dazu? Der kennt doch die Damen und Herren mit dem Geld und eine Reparatur bis zu 140% vom Wert sind doch möglich, wenn das gute Stück im Bestand bleibt..
Viel Glück.
Aber was ich mich jetzt frage: Sollte ich mich entscheiden, die Versicherungssumme ohne den Verkauf des Wagens zu erhalten und den Wagen selbst reparieren zu lassen, muss ich der Versicherung nachweisen, dass das Fahrzeug wieder in Schuss ist, z.B durch eine Rechnung?
Nein - eine Rechnung mußt du nicht vorlegen bei der gegnerischen Versicherung, wenn du die Netto-Reparaturkosten abzgl. Restwert dir auszahlen läßt; jedoch solltest du unbedingt dabei beachten, dass eine Weiternutzung des Fahrzeuges für die nächsten 6 Monate ab dem Unfalltag hierfür erforderlich ist!
Gruß siola55
Aber es gibt doch keine gegnerische Versicherung. Bei dem Unfall war ja kein anderer verwickelt.
Sorry - ist ja ein Vollkaskoschaden - aber die Weiternutzung gilt trotzdem für 6 Monate ab dem Unfalltag bei Auszahlung der Netto-Reparaturkosten!
... und eine Weiternutzung des Fahrzeuges für die nächsten 6 Monate ab dem Unfalltag hierfür erforderlich ist!