Note 6 bei nachträglichem Verdacht auf Abschreiben?

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Ich würde ersteinmal dem Lehrer schriftlich mitteilen, dass Ihrerseits davon ausgegangen wird, dass es keinen Täuschungsversuch gegeben habe und dass eine entsprechende Wertung nicht akzeptiert werden wird, solange nicht eindeutige Beweise vorgelegt werden. Ob der Lehrer dann für eine "poplige" HÜ vor den Schulleiter will, um die Sache zu klären, ist schon fraglich. Im Übrigen ist eine Wertung eines schriftlichen Leistungsnachweises meines Wissens gar nicht zulässig, wenn er dem Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten nicht vorgelegt wurde, um die Notenbegründung nachvollziehen zu können. In Deutschland gilt ansonsten ja auch immernoch: Im Zweifel für den Angeklagten. In der »Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I« (Quelle:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf) heißt es in Abschnitt 1, §6, Satz 7:

»(7) Bei einem Täuschungsversuch

a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,

b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

c) kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.«

Ist aber der Täuschungsversuch nicht nachweisbar, findet das natürlich auch keine Anwendung.

Abschnitt 5, §36, Satz 2 sagt des weiteren: »(2) Bei einem Täuschungsversuch gelten die Vorschriften für die Leistungsbewertung (§ 6 Abs. 6 – jetzt: Abs. 7) entsprechend. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.«

SÄMTLICHE HINWEISE STEHEN UNTER DEM VORBEHALT, DASS TATSÄCHLICH K E I N TÄUSCHUNGSVERSUCH STATTGEFUNDEN HAT!

Ich würde auch darauf bestehen, dass solchen Irrtümern künftig vorgebeugt wird, indem die Räumlichkeit und die Sitzordnung entsprechend gewählt werden, wenn eine HÜ geschrieben wird. Sitzt z. B. nur ein Schüler an jedem Tisch mit Abstand zum nächsten Tisch oder sitzen zwei Schüler an den Kopfseiten (!) des Tisches (mit entsprechend großem Abstand), ist ein Abschreiben von vornherein wesentlich erschwert und eine Fehldeutung seitens der Lehrkraft unwahrscheinlicher.

Vielen Dank für die sachliche Argumentation, ist ja leider hier nicht immer üblich.

Die Sache hat sich für uns inofern erledigt, dass unserem Sohn und seinem Nachbarn eine Redewendung angekreidet wird, die er hier zuhause schon immer verwechselt hat, von daher gehen wir bei ihm von keinem Abschreiben aus. Die Lehrerin hat die Note um eine halbe Note runtergesetzt von + auf -. Am Dienstag ist Elternsprechtag bei der Lehrerin ...

@joustel

eine kleine Bemerkung werden wir grundsätzlich machen, Notenänderung ist eh schnulli, aber bei der Arbeit am kommenden Freitag auf getrennte Plätze für die Kinder bestehen.

es ist völlig in Ordnung was die Lehrerin macht, außer dass sie den nicht mit Nachhause gibt das sollte sie schon muss sie aber (wahrscheinlich) nicht. und auch wenn es die Kinder nicht nötig haben, man möchte immer eine bessere Note also Abschauen ist nicht ganz ausgeschlossen das macht jeder ;)

Das ist Nötigung bzw. Erpressung.

Sofort mit dem Schulleiter in Verbindung setzen.

Quatsch, das ist eine sehr gängige Form..

Von Nötigung oder Erpressung kann nicht mal annähernd die Rede sein. Wenn eine Lehrkraft einen begründeten Verdacht bzgl. Betrug (nichts anderes ist das Abschreiben oder Spicken in Leistungsnachweisen) hat, kann sie durchaus wie geschildert handeln. Lehrkräfte sind frei in der Benotung, da neben den rein meßbaren Leistungen auch pädagogische Aspekte einfließen. Nur offensichtliche Ungleichbehandlung ist nicht zulässig.

Rechtliche Grundlage?? Die Lehrerin handelt korrekt.. Es gibt wahrscheinlich eindeutige Indizien die den Anschein erwecken das einer abgeschrieben haben muss.. Warte das doch erst mal ab.. Wäre natürlich doof wenn beide im Test alle Fehler gleich gemacht haben und dann behaupten nicht abgeschrieben zu haben..