Notarkosen für Wiese

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In der Regel zahlt der Käufer die Notarkosten, denn dessen Interessenwahrnehmung machen den größten Batzen der notariellen Tätigkeit aus.

Würde eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen und die Abwicklung über ein Notaranderkonto ablaufen, so fielen 209,44 € an Notarkosten an. Ohne Anderkonto und Auflassungsvormerkung wären es 145,27 €. Hinzu kämen noch Kosten für Porto, Telefon u.Ä.

http://www.notarkostenrechner.com/

Der Notar arbeitet bekanntlich nach Gebührenordnung. Er kann Dir also anhand dieser seine Gebühren benennen. Bedenke allerdings bitte, daß hier noch solche Kosten wie Grunderwerbssteuer sowie Kosten beim Amtsgericht (Eintragung ins Grundbuch) hinzu kommen - auch wenn diese teilweise vom Käufer zu tragen sind.

Notarkosten sind Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Käufer.

Du kannst es so vereinbaren, dass diese Kosten allein der Käufer trägt (wenn er mitspielt).

Das teilt Ihnen der Notar auf Anfrage mit - dürften so ca. € 600 werden - einfach mal anfragen beim Notar Ihrer Begierde!