Wie behandeln Notar die Sachlage, wenn ihre "Kunden" Lügen?
Der Notar bestätigt ja, vom Amtwesen, dass etwas seine Richtigkeit hat? Aber wie handelt wer, wenn er herausbekommt, dass er von seinen Kunden belogen worden ist und auf eine SAche schriftlich festlegt, die so nicht stimmt?
1 Antwort
Ein Notar bestätigt keine "Richtigkeiten", sondern beurkundet hauptsächlich Verträge und Erklärungen. So wie du das darstellst, kann es nicht gewesen sein, denn ein Wohnungseigentum kann natürlich nicht ohne Mitwirkung der Eigentümerin veräußert werden (auch nicht durch "lügen"). Zumal hier mindestens zwei Stellen an der Prüfung beteiligt sind: Der beurkundende Notar und das zuständige Amtsgericht.