Sind Notarkosten zu zahlen wenn kein Kaufvertrag zustande kommt?
Wir hatten die Absicht ein Haus zu kaufen, es kam aber nicht zum Kaufvertrag, weil unsere Finanzierung nicht funktionierte. Nun bekamen wir eine Rechnung über Notarkosten. Wir haben im Vorfeld nichts unterschrieben. Für die Finanzierungsanfrage benötigten wir die Unterlagen vom Haus, welche wir vom Makler bekamen. Darauf basierend werden uns nun Kosten in Rechnung gestellt. Müssen wir diese bezahlen?
3 Antworten
wenn der notar einen kaufvertragsentwurf gefertigt hat, müsst ihr den bezahlen, ja
meist unterschreibst du so einen auftrag mit der reservierung des objekts...
in der reservierung lässt der makler sich bevollmächtigen den entwurf auf deine kosten anfertigen zu lassen...
damit sie dich ebem am wickel haben, es enstehen dann kosten, dann überlegt man es sich, ob man abspringt genauer
Man muss nicht immer etwas unterschreiben damit ein Kaufvertrag zustande kommt.
Kaufverträge können schriftlich, mündlich und durch schlüssiges handeln abgeschlossen werden (letzteres z. B. im supermarkt in dem ich die Ware auf das Fließband lege)
Das nur so vorweg weil du sagtest ihr habt nichts unterschrieben.
Soweit ich weiß müsst ihr das nicht bezahlen denn das Grundstück bzw. das Haus wurde nicht auf euren Namen überschrieben also habt ihr auch nie eine notarielle beurkundung oder beglaubigung (weiß nicht genau was man da bekommt) benötigt.
Man ist in Deutschland i. d. R. auf der sicheren Seite wenn man eine Rechnung nicht zahlt wenn man der Meinung ist das man im Recht ist (natürlich nur richtig begründet im Recht).
Und wenn der Notar nun behauptet es seien bearbeitungsgebühren darfst du ruhig sagen das du die nicht zahlst denn bearbeitungsgebühren muss man nicht zahlen auch wenn es oft verlangt und sogar bezahlt wird.
Soweit mein Wissensstand. Angaben ohne gewähr :)
Verträge gelten auch mündlich - wenn der Notar augrund eines mündlichen Vetrages tätig wurde, müsst Ihr natürlich bezahlen.