Nötigung, Stinkefinger und Bedrohung im Straßenverkehr...
Hallo :) Ich bin neu hier und will gleich mal euer Fachwissen testen.. Gestern ist mir auf der Autobahn ein unangenehmer, Porsche-Boxter-Cabrio fahrender Held aufgefallen, der sich an meine Stoßstange geheftet hatte… da wir im Stau standen, ist er mir sehr dicht aufgefahren und hat öfter versucht, auf den Standstreifen auszuweichen… dies gelang ihm nicht, da dort einige Fahrzeuge mit einer Panne standen. Am Stauende wurde die Spur von 3 auf 1 Spur verkürzt, was den Stau erklärte. Als er das Reißverschlussverfahren umgehen wollte (wollte sich vor mich drängeln) fragte ich ihn, ob er das Prinzip des Reißverschlussverfahrens kenne und das er sich bitte hinter mir einordnen solle… (das tat nach der Stoßstangenkuschelei auch sehr gut) hat er dann auch gemacht…. als wieder eine zweite Spur zur Verfügung stand, überholte er rechts (noch dicke durchgezogene Linie) und zeigte mir den Stinkefinger. Damit nicht genug! Der Verkehr war immernoch recht dicht, ich holte ihn ein und wies ihn auf eine folgende Anzeige hin. Nun ist es so: Der aggressive "Rabauke" rief "Mach den Kopp zu" fing an, mich bis zu meiner Ausfahrt zu verfolgen (12 Km). In der Zwischenzeit sagte ich meiner Freundin, sie möge den Deppen doch mal mit meinem Handy filmen (erwies sich, wegen ihrer schlechten Kameraführung jedoch als wenig hilfreich, da man ihn nicht gut sehen konnte… nur einen abgebrochenen, rechts-überholversuch auf der Severinsbrücke, da er die Kamera bemerkt hatte.) Kurz vor meiner Ausfahrt überholte er dann links und zeigte drohend mit dem Finger auf mich. Was ich gern getan hätte, aber schon allein aufgrund einer FußOP keine gute Idee gewesen wäre ist, das ich ihm gern mal seinen eigenen Finger in den Ort gesteckt hätte, wo die Sonne nicht scheint… Aber bin ja zivilisiert ;-) Nun die Frage: Wie sieht die Rechtslage hier aus? Genügt die Zeugenaussage meiner Freundin? Ist das Video vielleicht doch irgendwie verwertbar? (Sie hat keinen seiner Ausfälle, außer dem abgebrochenen Überholmanöver, gefilmt… das hat mich schwer geärgert!!) Bin echt kein Moralapostel, aber der Typ hat es an die Spitze getrieben und gehört auf's Fahrrad oder in die Bahn… (nichts gegen Radfahrer, wir kamen grad vom Radon Bikes in Bonn und hatten eines im Kofferraum)
Vielen Dank für's lesen!!
8 Antworten
Hallo,
wegen genau solcher Vorfälle haben wir eine Kamera im Auto, die während der Fahrt läuft. Einmal filmt sie nach hinten und einmal zur rechten Seite, dort hat sie die Ampeln auf dem Schirm :-)
Nachdem wir einmal in einen Unfall verwickelt waren (als Zeugen) und man die Aussage des Unfallgegners, und somit auch unsere, total verdreht hat, haben wir diese Kamera.
Inwieweit deine Freundin als Zeugin dient kann dir nur die Polizei sagen.....Viel Glück!
das mag sein....und doch hat uns der Anwalt bei besagtem Unfall eine solche empfohlen....
Hallo erst Mal,
also gleich mal vorne weg: Selbstverständlich bringt eine Anzeige etwas. Das Schlimmste ist doch die Ignoranz und das Phlegma, wie man hier bei einigen Beiträgen erkennen kann und erst diese Verhaltensweise ist dafür verantwortlich, dass es immer mehr rücksichtsloses Volk gibt, wohlwissend dass ihr Verhalten sowieso nicht geahndet wird. Zurück zum Fall, die Chancen auf eine Verurteilung stehen hier richtig gut. Hier liegt eine Straftat vor - die Nötigung in wiederholten Fällen. Um die Nötigung allerdings "beweisen" zu können, stellt sich hier die Frage, ob ihr beide das Kennzeichen des Auffahrenden noch lesen konntet. Falls ihr es nicht mehr lesen konntet, kann man davon ausgehen, dass der Auffahrende deutlich unterhalb des vorgeschriebenen Abstands auffuhr. Desweiteren seid ihr beide Zeugen, auch wenn der Fahrer die Strafanzeige stellt. Nachdem die Anzeige von der Polizei aufgenommen wurde, wird diese weitergeleitet zur Staatsanwaltschaft. Dort prüft ein Staatsanwalt, ob öffentliches Interesse vorliegt und ob der Tatbestand als bewiesen eingeordnet werden kann. Ist dies der Fall, klagt der Staatsanwalt an und der Anzeigensteller wird auch zum Zeugen.
Jedenfalls wird dies für den Porsche-Fahrer richtig teuer, nachdem auch noch eine Beleidigung und eine Bedrohung im Spiel ist. Hier werden einige tausend Euros Geldbuße fällig, einige Punkte und mindestens 3 Monate Fahrverbot. Ach ja, Punkte die man wegen einer Straftat bekommt verjähren erst nach 5 Jahren und nicht wie bei einer Ordnungswidrigkeit nach 2 Jahren.
Also, bitte nehmt euch die Zeit und erstattet Anzeige, es ist das einzige Mittel, wie wir uns noch wehren können, nachdem ja Selbstjustiz gänzlich verboten ist.
Viel Glück und Erfolg dabei!
Soll natürlich heißen, ob ihr das Kennzeichen noch sehen konntet oder ob es unterhalb der Kante des Rückfensters verschwunden war.
Ich habe mir in meinem Auto eine Kamera eingebaut die den Vorausfahrenden und den hinter mir fahrenden Verkehr aufnimmt und speichert.
Da wäre so ein Verhalten dem Richter sehr gut zu zeigen. Nummernschild des Fahrzeugs und auch das Verhalten wäre dokumentiert.
Ob ich es dennoch zur Anzeige bringen würde, eher nicht. Würde mir denken, lass den Idioten fahren.
Die Kamera habe ich mir installiert , um bei einem Unfall ein Beweismittel zu haben.
Du kannst ihn anzeigen, wenn Du das Kennzeichen und die Urzeit hast
Man kann es nur versuchen, Nötigung, evtl Gefährdung des Straßenverkehrs,, Anzeige kostet nichts außer eine Menge Nerven
Beleidigung fehlt noch!!!
Diese Kameras sind in D als Beweis oft nicht zugelassen.