Nötigung, Stinkefinger und Bedrohung im Straßenverkehr...

8 Antworten

Hallo,

wegen genau solcher Vorfälle haben wir eine Kamera im Auto, die während der Fahrt läuft. Einmal filmt sie nach hinten und einmal zur rechten Seite, dort hat sie die Ampeln auf dem Schirm :-)

Nachdem wir einmal in einen Unfall verwickelt waren (als Zeugen) und man die Aussage des Unfallgegners, und somit auch unsere, total verdreht hat, haben wir diese Kamera.

Inwieweit deine Freundin als Zeugin dient kann dir nur die Polizei sagen.....Viel Glück!

Novos  22.05.2014, 11:12

Diese Kameras sind in D als Beweis oft nicht zugelassen.

Morticia20  22.05.2014, 11:16
@Novos

das mag sein....und doch hat uns der Anwalt bei besagtem Unfall eine solche empfohlen....

Hallo erst Mal,

also gleich mal vorne weg: Selbstverständlich bringt eine Anzeige etwas. Das Schlimmste ist doch die Ignoranz und das Phlegma, wie man hier bei einigen Beiträgen erkennen kann und erst diese Verhaltensweise ist dafür verantwortlich, dass es immer mehr rücksichtsloses Volk gibt, wohlwissend dass ihr Verhalten sowieso nicht geahndet wird. Zurück zum Fall, die Chancen auf eine Verurteilung stehen hier richtig gut. Hier liegt eine Straftat vor - die Nötigung in wiederholten Fällen. Um die Nötigung allerdings "beweisen" zu können, stellt sich hier die Frage, ob ihr beide das Kennzeichen des Auffahrenden noch lesen konntet. Falls ihr es nicht mehr lesen konntet, kann man davon ausgehen, dass der Auffahrende deutlich unterhalb des vorgeschriebenen Abstands auffuhr. Desweiteren seid ihr beide Zeugen, auch wenn der Fahrer die Strafanzeige stellt. Nachdem die Anzeige von der Polizei aufgenommen wurde, wird diese weitergeleitet zur Staatsanwaltschaft. Dort prüft ein Staatsanwalt, ob öffentliches Interesse vorliegt und ob der Tatbestand als bewiesen eingeordnet werden kann. Ist dies der Fall, klagt der Staatsanwalt an und der Anzeigensteller wird auch zum Zeugen.

Jedenfalls wird dies für den Porsche-Fahrer richtig teuer, nachdem auch noch eine Beleidigung und eine Bedrohung im Spiel ist. Hier werden einige tausend Euros Geldbuße fällig, einige Punkte und mindestens 3 Monate Fahrverbot. Ach ja, Punkte die man wegen einer Straftat bekommt verjähren erst nach 5 Jahren und nicht wie bei einer Ordnungswidrigkeit nach 2 Jahren.

Also, bitte nehmt euch die Zeit und erstattet Anzeige, es ist das einzige Mittel, wie wir uns noch wehren können, nachdem ja Selbstjustiz gänzlich verboten ist.

Viel Glück und Erfolg dabei!

flyingeddie  05.07.2014, 07:17

Soll natürlich heißen, ob ihr das Kennzeichen noch sehen konntet oder ob es unterhalb der Kante des Rückfensters verschwunden war.

Ich habe mir in meinem Auto eine Kamera eingebaut die den Vorausfahrenden und den hinter mir fahrenden Verkehr aufnimmt und speichert.

Da wäre so ein Verhalten dem Richter sehr gut zu zeigen. Nummernschild des Fahrzeugs und auch das Verhalten wäre dokumentiert.

Ob ich es dennoch zur Anzeige bringen würde, eher nicht. Würde mir denken, lass den Idioten fahren.

Die Kamera habe ich mir installiert , um bei einem Unfall ein Beweismittel zu haben.

Du kannst ihn anzeigen, wenn Du das Kennzeichen und die Urzeit hast

Man kann es nur versuchen, Nötigung, evtl Gefährdung des Straßenverkehrs,, Anzeige kostet nichts außer eine Menge Nerven

KarlX99  22.05.2014, 11:13

Beleidigung fehlt noch!!!