Nie Urlaub wegen Personalmangel ist das erlaubt?

5 Antworten

Ist das erlaubt alles so?

Nein, ist es nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt nicht grundlos einen Mindesturlaub von vier Wochen vor. Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zur "selbstbestimmten Erholung" geben (BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99).

Der AG kann zwar den Urlaub verweigern wenn "dringende betriebliche Gründe" oder Urlaubswünsche anderer AN die aus sozialen Gründen den Vorrang haben vorhanden sind, das funktioniert aber nicht permanent.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt außerdem im § 7 Abs. 2 zwingend vor, dass ein AN mindestens einmal im Jahr Anspruch auf einen ununterbrochenen zweiwöchigen Urlaub hat. Der AG darf also nicht vorschreiben, dass man immer nur ein paar Tage oder eine Woche bekommt.

Nicht genommener/gegebener Urlaub verfällt auch nicht, wenn der AG den AN nicht darauf hinweist, dass er den Urlaub nehmen soll.

Außerdem gibt es für den AN die Möglichkeit zur Leistungsklage auf Gewährung von Urlaub für einen bestimmten Zeitraum. Diese Leistungsklage reicht man beim Arbeitsgericht ein.

Liegt der Zeitpunkt des gewünschten Urlaubs nicht mehr so fern, kann der AN eine einstweilige Verfügung für die Freistellung beantragen.

Der Personalmangel ist das Problem des AG und nicht des AN. Er ist kein Grund, MA permanent den Urlaub zu versagen.

Was Deinen GdB von 30 betrifft würde ich Dir empfehlen, eine Gleichstellung zu beantragen (falls Du das noch nicht getan hast). Du hast damit zwar keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub nach IX SGB, allerdings muss bei einer evtl. beabsichtigten Kündigung dann das Integrationsamt "mit ins Boot" genommen werden.

Geh zum Arzt, sag, du kannst nicht mehr und lass dich für sechs Wochen krankschreiben. Das fällt dann unter Notwehr.

Ich bin selbst Arbeitgeber.

Deine 30% schützen dich übrigens nicht vor einer Kündigung. Besondere Rechte hast du mit dem geringen GdB nicht.

Personalmangel ist kein Grund, den bereits genehmigten Urlaub wieder zu streichen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Urlaubsplanung seiner Mitarbeiter so zu gestalten, dass Personalengpässe nicht vorkommen.

Sollte er befürchten, dass es beispielsweise während der Sommerferien zu einem derartigen Engpass an Mitarbeitern kommt, darf er den Urlaub erst gar nicht genehmigen.

Eine nachträglich Änderung des bereits abgesegneten Urlaubs ist nur noch mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Verweigern kann er den Urlaub, wenn er nicht schon genehmigt wurde. Wenn das häufiger passiert, würde ich den AG wechseln.

Wenn es nur Probleme gibt, würde ich mich dreist krankschreiben lassen.

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet dir den dir zustehenden Urlaub zu gewähren. Punkt, Ende der Diskussion.

Das kannst du anfechten, da dir gesetzlich ein Mindesturlaub zur Verfügung steht.