Nicht versichert, Bein gebrochen! Wer zahlt?

7 Antworten

Du hast Dich arbeitslos gemeldet mit allem pipapo und wartest jetzt auf Deinen Bescheid? Meinst Du das mit "Antrag"? Und dass es in Bearbeitung ist? Frag dort mal nach!

Erstmal wirst Du das selber zahlen müssen, bis die Haftpflichtversicherung das ggf übernimmt, wie jurafragen auch schon schreibt.

Vielleicht solltest Du Deine Fragen mal dringend einem Fachanwalt für Sozialrecht stellen und nicht uns. Ein erstes Beratunsgespräch dort sollte sich kostenmäßig im Rahmen halten.

Wieso bist Du denn seid drei Monaten nicht mehr versichert? Wie ist das abgelaufen?

Grundsätzlich ist der Gang so, dass Deine alte Versicherung noch für Dich zuständig ist, bis Du neu versichert bist.

Gute Besserung

WithCatandDog  07.07.2014, 12:33

Nein, der alte Arbeitgeber versichert nur einen Monat nach.

kevin1905  07.07.2014, 15:30
@WithCatandDog

und auch nur wenn an diesen Monat eine Pflichtversicherung anschließt. Nicht wenn man Selbstzahler und damit freiwilliges Mitglied wird).

Das Arbeitsamt wird dich Rückversichern, kannst du ja nichts dafür, wenn die nicht ausm Tee kommen :-) ggf. musst du vorerst für die Krankenhausrechnung selbst aufkommen, bekommst aber das Geld, ich glaube nicht komplett, von deiner KK zurück.

howelljenkins  07.07.2014, 11:58

naja, mal ehrlich, drauf zu warten, dass einem formulare zugeschickt werden und das drei monate lang in so einem fall, ist jetzt wohl eher fahrlaessig vom fragesteller. wer arbeitslos ist, hat eine menge behoerdenlauferei, da geht man dann eben noch mal hin und holt sich die antraege oder wie oben angemerkt holt sie sich aus dem internet. sorry, aber das ist nun wirklich 'ne lahme ausrede.

aq111 
Fragesteller
 07.07.2014, 12:02
@howelljenkins

Die Anträge die ich meine, sind die meiner letzten 3 Arbeitgeber, die ich von denen bislang noch nicht zurück bekommen habe außer einen. OBWOHL die verpflichtet sind mir die zurück zu schicken..... ich habe X mal angerufen bin vorbei gefahren usw, nein die Anträge sind noch nicht fertig. .... wenn ich alle habe, kann ich damit zum Arbeitsamt, vorher nicht.

jurafragen  07.07.2014, 12:18
@aq111

Das Jobcenter wird - ggf. vorläufig - Leistungen bewilligen müssen. Dass ehemalige Arbeitgeber irgendwelche Bescheinigungen (nicht: Anträge) nicht ausstellen, ist jedenfalls für die Grundsicherung nicht schädlich.

Ggf. Solltest du mal heim zuständigen Sozialgericht vorsprechen.

Margotier  07.07.2014, 13:01
@aq111

Das sind nicht die Anträge, das sind die "Arbeitsbescheinigungen".

Du kannst selbstverständlich vorher zur Agentur für Arbeit fahren, dort musst Du Dich doch auch zeitig arbeitssuchend gemeldet haben.

Mache mal einen Termin bei der Leistungsabteilung. Nimm den von Dir komplett ausgefüllten Antrag mit und was Du sonst noch so alles brauchst. Als Du Dir die Formulare für Deine Arbeitgeber und Deinen Antrag geholt hast, hast Du ganz sicher irgendetwas bekommen, wo draufsteht, was Du in Deinem Fall alles brauchst. Damit (halt eben außer mit den Arbeitsbescheinigungen) und mit Deinen Gehaltsabrechnungen für den fraglichen Zeitraum gehst Du zur Leistungsabteilung und erkundigst Dich, ob man dort das ALG1 vorläufig anhand der Gehaltsabrechnungen berechnet. Normalerweise machen die das.

Ruf mal bei Deiner Krankenkasse an, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du nicht versichert bist.

Bin seit ca. 3 Mon. nicht versichert

Nein, das kann nicht stimmen, weil man in Deutschland nicht ohne Krankenversicherung sein kann.

Wollte mich über die Age versichern lassen, allerdings sind bis dato noch keine Anträge bei mir eingegangen.

Die Anträge musst du stellen und einreichen, das Jobcenter beantragt nicht dir Leistungen nach SGB II zahlen zu dürfen. Ebensowenig die Agentur für Arbeit bezüglich ALG I.

Ich muss dazu sagen, dass der Hund meines Freundes mich erwischt hat, umgeschmissen hat und ich deswegen böse gestürzt bin.

Dein Freund und du leben zusammen und haben eine gemeinsame Haftpflichtpolice?

allerdings sind bis dato noch keine Anträge bei mir eingegangen

Du kannst Dir die Antragsformulare selbst ausdrucken, diese ausfüllen und auch jederzeit beim Jobcenter abgeben.

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, auch muss dich deine letzte Krankenkasse weiterversichern.

Deinen Arzt musst du im Zweifel zunächst selbst zahlen, ob ein Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Hundehalters besteht, müsste geprüft werden. Aber eben auch, ob du nicht ggf. doch weiterhin versichert bist.

aotearoa01  07.07.2014, 12:45

ALG I Anträge werden aber nicht beim Jobcenter abgegeben?!

jurafragen  07.07.2014, 19:55
@aotearoa01

Dann sollte man aber schleunigst einen stellen, wenn kein ALG 1 gezahlt wird.