Wer zahlt den Schaden an einem defekten Firmennotebook?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Arbeitsmaterial gehört dem Arbeitgeber. Wenn du es GROB fahrlässig oder absichtlich beschädigst, musst du es ersetzen. 

ABER NUR DANN. Und das muss der Arbeitgeber beweisen.

schwierig - der Läppie gehört dem Chef - dir ist das Malheur passiert - bestimmt nicht vorsätzlich - damit ist der Cheffe in der Pflicht. Läppie funktioniert noch einwandfrei - da muss nix getauscht oder repariert werden - abkleben reicht

@schneckenpferd,

ich unterstelle mal, bei diesem Schaden einfache Fahrlässigkeit.

Bedeutet, dein Arbeitgeber darf die Kosten der Reparatur übernehmen.

Nur bei mittlerer Fahrlässigkeit, musst du dich an den Kosten beteiligen, bzw. bei schwerer Fahrlässigkeit oder Vorsatz musst du für die Kosten komplett aufkommen.

Verstehe manches nicht.

Liege ich richtig wenn ich schreibe, du bist Angestellter
einer Firma und dein Arbeitgeber hat dir einen Laptop überlassen, der nun beschädigt ist?