Bein gebrochen zahlt die Versicherung oder Krankenkasse für Taxi zur Schule

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Das bezahlt die Krankenkasse nicht. Was denkste wieviel Leute sich vom Doc einen Verband um den Fuss machen lassen würden um dann gratis zur Arbeit zu kommen und abgeholt zu werden. Und selbst wenn du es bezahlt bekommen hättest, dann dürftest du natürlich deine Kumpels nicht mitholen.

Das wird in der Regel nicht bezahlt und für Freunde schon mal garnicht. Wo kämen wir den dann hin. Nein du musst selber sehen wie du dann in die Schule kommst. Ein Taxi wird in speziellen nur bezahlt, wenn eine ambulante Behandlung z.B. im Krankenhaus erforderlich ist. Aber nicht für Privatfahrten.

Ähm warum sollte diene versicherung dasbezahlen? die können ja nichts dafür wenn diene eltern keine zeit haben...wenn deine eltern keine zeit haben müssen die sich eben die zeit machen ...so ist das leider tut mir leid ): und die freunde dürfen wenn es irgendeine versicherung zufällig doch zahlen würden deine freunde ncht mitfahren dürfen wiel die ja für dich bezahlen und nicht für deine freunde...

Hallo,

was war es für ein Unfall: Schulunfall inkl. Schulweg? Freizeitunfall? Unfall bei Nebenjob? War jemand anderes Unfallverursacher?

Gruß

RHW

Schulunfall während Sportunterricht. Ein anderer schüler hat beim spielen ausversehen mit picke reingetreten

@FallenOwnz

Die Krankenkasse darf bei Schulunfällen keine Leistungen bezahlen (§ 11 SGB V). Evtl. gibt es über die Unfallversicherung der Schule Möglichkeiten (ich bin aber sehr skeptisch). Bei längeren Zeiträumen gibt es evtl. Möglichkeiten über das Schulamt der Stadt. Die Regelungen hierfür können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

@RHWWW

ja danke dir hat sich inzwischen schon geklärt ich habe ein Taxi bekommen kostenlos 1 Monatlang vom Schulamt oder so glaub icg. musste aufjedenfall vom lehrer ein brief meiner mom geben und die hat das dann iwo zu einerm amt oder einer Behörde geschickt

Das wird die Versicherung nicht zahlen, nein.

Wenn Freunde in der Nähe sind, kannst du ja deren Eltern Fragen ob sie in der Zeit eine Fahrgemeinschaft Gründen.