Wer haftet bei Reitunfall, muss der Tierhalter alles selbst zahlen?

3 Antworten

Deine Krankenkasse muss für die Behandlungskosten natürlich aufkommen. Hat sie ja auch getan. Nur hat sie auch die Möglichkeit die verauslagten Kosten hinterher vom Verursacher zu verlangen.

Bei "Luxustieren" (alle Tiere die keine Nutztiere, siehe unten, sind) greift die Gefährdungshaftung. Demnach haftet der Halter des Tieres IMMER für Schäden die durch das Tier verursacht werden. Ein Verschulden muss nicht vorliegen.

Diese Regelung gilt nicht bei "Nutztieren". Diese sind definiert als Tiere die "dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind". In dem Fall kann sich der Tierhalter von der Haftung entlasten indem er nachweist, dass er den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.

Ich gehe mal davon aus, dass das Pferd kein Nutztier ist und die Bekannte es als Privatperson "zum Vergnügen" hält, oder? Dann muss sie für den Schaden aufkommen. Wird vermutlich auch kein Weg dran vorbeiführen. Bei solchen Regreß Geschichten kennen die Krankenkassen in der Regel kein erbarmen. Und wenn die Haftpflichtversicherung ablehnt, muss sie halt aus eigener Tasche zahlen.


Wenn du so viel Mitleid hast, kannst du ihr ja vorschlagen, dass du ihr dann wiederum die Kosten erstattest. Dann hättest du quasi selber für eine eigenen Behandlungskosten gezahlt. Aber das wird wohl auch nicht unbedingt die tollste Lösung für dich sein...

NochWasFrei  09.06.2016, 13:27

Wer ist denn eigentlich der Haftpflichtversicherer? Ich weiß gar nicht inwiefern eine Unterscheidung zw. Reitpferden und anderen heutzutage üblich ist. Vielleicht gibt es da in den Bedingungen noch irgendein "Schlupfloch".

thimsisi 
Fragesteller
 09.06.2016, 13:35
@NochWasFrei

Sie ist bei der R&V und zählt wohl ziemlich viel. Wusste auch selbst nicht, dass das Pferd nur als Traber versichert ist und nicht als Reitpferd 

Loroth  09.06.2016, 14:16
@thimsisi

Ähm, mal eine Frage eines Nicht-Reiters: Ist mit "Traber" ein Zugtier (im Sinne eines Kutschpferdes) gemeint? Und wenn ja, ist das ein allgemein so anerkannter Begriff für ein Kutschpferd?

Oder lässt der Begriff "Traber" einen Interpretationsspielraum in dem Sinne, dass damit auch ein Reitpferd gemeint sein KANN?

Hintergrund: Die R+V unterscheidet i.d.T. zwischen Reit- und Kutschpferden. Dies ist angesichts des unterschiedlichen Risikos auch nachvollziehbar.

Sollte die Besitzerin nun tatsächlich ein Reitpferd nur als ein Zugtier versichert haben, sieht es zunächst einmal schlecht aus mit dem Versicherungsschutz.

Es wäre dann aber immer noch zu prüfen, wie es zu dieser Falschversicherung gekommen ist...?

NochWasFrei  09.06.2016, 14:17
@thimsisi

In den AHB der Version 2012 ist prinzipiell nur von "Reittieren" die Rede. Augeschlossen sind aber Schäden durch das Reiten von:

- Zuchtstuten

- Gnadenbrotfperden

- Fohlen bis drei Jahren

- Zugpferden

Also Pferde die eigentlich nicht dazu da sind geritten zu werden (und bei denen dann wohl auch ein erhöhtes Risiko besteht, wenn sie geritten werden).

Ist jetzt die Frage um was für ein Pferd es sich nun tatsächlich handelt. Wenn es nachweislich zu den aufgezählten Pferden zählt, dann wird die Schadenablehnung wohl auch korrekt sein.  

Ja, der Tierhalter muß alles selbst zahlen.

Es ist keine Entschuldigung, wenn man etwas nicht wußte. Liegt doch alles schriftlich vor. Muß man sich halt die Zeit nehmen und das Kleingedruckte durchlesen.

Die Krankenkasse ist verpflichtet zur Schadenminderung. Also fragt sie nach, ob es noch andere Verursacher gibt und fordert von denen die gezahlten Kosten zurück. Im Sinne der Versichertengemeinschaft. Damit nicht alle drauf zahlen müssen.

Du hast für das Pferd bezahlt. Wieso tut dir die Besitzerin leid? Soll sie sich doch richtig versichern. Keiner kann ihr das abnehmen.

Nein, wenn sie das Pferd nur als Traber versichert hat, dann muß die Versicherung nichts zahlen.

Da kommt die Pferdehalterin nicht um die Zahlung der Krankenkosten herum.

Loroth  10.06.2016, 16:43

Ich weiß nicht, ob man das so pauschal sagen kann: Mich würde vielmehr einmal interessieren, was das berühmt-berüchtigte Beratungsprotokoll an dieser Stelle sagt...

(Schließlich ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Vermittler - soweit vorhanden und die Versicherung nicht unter weitestgehendem Verzicht auf die Beraterhaftung online abgeschlossen wurde - hier Mist gebaut hat...)

Menuett  11.06.2016, 22:46
@Loroth

Das berühmt berüchtigte Beraterprotokoll besagt, dass eine Beratung stattgefunden hat.

Da im Antrag ja ganz ausdrücklich nur Zugpferd drinsteht, dürfte da nix bei rauskommen.

Da die Pferdehalterin auch noch eine "kleine Gebühr" genommen hat, muß eine Schulpferdehaftpflicht bestehen.

Eine "kleine Gebühr" spricht ganz ausdrücklich gegen eine Reitbeteiligung.