Arbeitszeit nach Kündigung durch Arbeitgeber nachholen, trotz neuem Job?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem bereits beendeten Arbeitsverhältnis. Am 01.10.2015 verlor ich meinen Job aus betriebsbedingten Gründen. Gekündigt wurde mir am 01.09.2015 mit einer Frist von einem Monat. Mein Resturlaub habe ich in dieser Zeit genommen + vier Tage mehr, da ich in der kurzen Zeit auch einen neuen Job finden musste und im Umzug war. Mein Chef hat dies verstanden.
In meinem Vertrag steht, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden habe - Es gibt kein Zeitkonto.
Am 1.11 hatte ich bereits einen neuen Job und jetzt, im Dezember, fordert mein alter Arbeitgeber von mir, die vier Tage nachzuarbeiten (vor Ort, nicht online, was mir als SEO durchaus möglich wäre), oder den Lohn für vier Tage zurückzuzahlen. Nacharbeiten solle ich am Wochenende oder naCh meinem Vollzeitjob im Anschluss an meinen 8 Stunden Tag. Ansonsten müsse ich mir halt vier Tage freinehmen. Im übrigen wurde ich wegen schlechter Auftragslage gekündigt, doch jetzt ist soviel zu tun, dass er meine Hilfe braucht?
Muss ich diese Zeit echt nacharbeiten, oder greift der Annahmeverzug?
Beste Grüße
3 Antworten
Das ist Quatsch. Wenn er dir zu viel Urlaub gewährt hat, kann er den abschreiben.
Wenn du eine 40-Stunden Woche vereinbart hattest, war er auch verpflichtet, dich diese 40 Stunden zu beschäftigen. Wenn er dazu nicht in der Lage war, ist das sein eigenes persönliches Pech.
So wie ich das sehe hat dein ehemaliger Chef dir 4 Tage unbezahlten Urlaub gewährt, Du hattest eine mündliche Zusage. Siehe in deiner Abrechnung noch einmal genau nach ob die vier Tage nicht abgezogen worden sind. Sollte das nicht der Fall sein weise auf einen lohnbuchhalterischen fehler hin und signalisiere die Bereitschaft das zu korrigieren. Aber deine Arbeitskraft gehört jetzt ganz dem neuen Betrieb.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet. Da gibt es schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nichts mehr nachzuarbeiten.
Soll er klagen(was ich bezweifel), das nennt man Einschüchterungsversuch, ich würds drauf ankommen lassen, sehr schlechte Karten für den Arbeitgeber.