Arbeitszeit nach Kündigung durch Arbeitgeber nachholen, trotz neuem Job?

3 Antworten

Das ist Quatsch. Wenn er dir zu viel Urlaub gewährt hat, kann er den abschreiben.

Wenn du eine 40-Stunden Woche vereinbart hattest, war er auch verpflichtet, dich diese 40 Stunden zu beschäftigen. Wenn er dazu nicht in der Lage war, ist das sein eigenes persönliches Pech.

So wie ich das sehe hat dein ehemaliger Chef dir 4 Tage unbezahlten Urlaub gewährt, Du hattest eine mündliche Zusage. Siehe in deiner Abrechnung noch einmal genau nach ob die vier Tage nicht abgezogen worden sind. Sollte das nicht der Fall sein weise auf einen lohnbuchhalterischen fehler hin und signalisiere die Bereitschaft das zu korrigieren. Aber deine Arbeitskraft gehört jetzt ganz dem neuen Betrieb.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet. Da gibt es schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nichts mehr nachzuarbeiten.

Soll er klagen(was ich bezweifel), das nennt man Einschüchterungsversuch, ich würds drauf ankommen lassen, sehr schlechte Karten für den Arbeitgeber.