Neuen/Gebrauchten Kühlschrank vom Jobcenter?

5 Antworten

Deine Enkelin hat leistungsrechtlich nichts mit deinem Kühlschrank zu tun; zudem wäre eine Ersatzbeschaffung aus der Regelleistung anzusparen.
Möglicherweise könnte man es über eine Erstausstattung versuchen, wenn deine Enkelin bisher keinen Schrank besessen hat und du sie deinen nicht mehr nutzen lassen kannst.

sorgen42 
Fragesteller
 07.04.2013, 22:49

Wieso hat sie nichts mit dem Kühlschrank zu tun? Sie Lebt bei mir? Also Lebt sie auch aus dem Kühlschrank.

VirtualSelf  07.04.2013, 23:08
@sorgen42

Entscheidend ist, wem der Kühlschrank gehört.
Das Amt ersetzt grundsätzlich nicht das Eigentum fremder Leute.
Hätte sie eine möblierte Wohnung gemietet, wäre der Ersatz eines Kühlschranks auch nicht ihr Ding.

Scaver  08.04.2013, 01:50
@VirtualSelf

Selbst das eigene Eigentum wird nicht ersetzt. Die Zeiten sind seit der Hartz IV Reform und damit der Einführung von Arbeitslosengeld 2 vorbei. In der monatlichen Regelleistung ist ein kleiner Betrag für Ersatz solcher Sachen enthalten, den man theoretisch an sparen müsste. Ggf. kann man auch ein Zinslose Darlehen beantragen, dass man aber mit min. 10% der Regelleistung monatlich zurück zahlen muss (wird direkt einbehalten).

Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Das mit der Erstausstattung ist noch richtig, wobei da allerdings auch nicht mehr so grosszuegig damit umgegangen wird.Aber das ist bei euch ja nicht gegeben. Deine Enkelin errichtet ja nicht ihren eigenen Hausstand sondern es muss nur ein altes Geraet ersetzt werden.

Es ist halt so, wenn jemand einen eigenen Hausstand gruendet, nichts hat und daher nun auch Hartz IV bezieht, der bekommt Geld auf Antrag fuer eine Erstausstattung. Aber bei Leuten, die schon laenger Hartz IV beziehen und wo auch mal ein Kuehlschrank vorhanden war, der "nur" kaputt ging, da gibt es nichts, weil man sich das Geld fuer einen neuen haette ansparen muessen. Im Hartz IV Geld monatlich ist schon ein Betrag fuer solche Ansparungen beruecksichtigt. Daher gibt es nichts zusaetzlich.

Ihr koennt euch mal umsehen, ob ihr vom Sozialkaufhaus was billigeres kriegt oder schaut mal in die Zeitung (mit kostenlosen Kleinanzeigen) oder ins Internet, viele verschenken sogar ihre Sachen, weil sie sich was energiesparenderes zulegen. Vielleicht kriegt ihr da was guenstigeres oder kostenloses.

Mit Ihren Renteneinnahmen, das sind ja nur 612 Euro, je nach Miete, kaeme da nicht noch ergaenzendes Hartz IV in Frage? Oder ersatzweise auch Wohngeld? Vielleicht sind da noch ein paar Euro mehr herzukriegen.

sorgen42 
Fragesteller
 08.04.2013, 14:14

Danke für die Antwort. Meine Enkelin hat ein darlehn beim Job Center Beantragt. Die Rechnen mir noch das Geld meiner Enkelin an. Deswegen gibt es nicht mehr Geld. HartziV kommt nicht in Frage da ich 71 bin und damit im renten alter bin. Sagten die mir Damals so.

Man aknn es versuchen aber ich denke es wird ergebnislos. Allerdings könntest du das Jobcenter nach einem zinnslosem Darlehen fragen und die raten monatlich tilgen.

Ein neuer Kühlschrank würde sich wahrscheinlich auch aufgrund der Stromkostenersparnis lohnen, ab und zu haben Baumärkte, real etc welche günstig im Angebot.

Anspruch habt ihr nicht. Deine Enkelin hat nur Anspruch auf Erstausstattung, wenn sie einen eigenen Hausstand gründet und das muss sie nachweisen (inkl. dass diese neue Wohnung besichtigt wird!).

Ersatz etc. ist in ALG 2 nicht möglich, denn dafür ist ein Betrag in der monatlichen Regelleistung enthalten, wenn auch nur ein sehr kleiner. Wenn ihr beide ALG 2 Anspruch habt, könnt ihr ein Darlehen beim JobCenter beantragen. Das müsst ihr monatlich zurück zahlen mit min. 10% der Regelleistung.

Hat nur deine Enkelin Anspruch, so könnt ihr auch hier nichts beantragen, da Du Haushaltsvorstand und für den Ersatz damit zuständig bist.

  • Voraussetzung Du (oder Deine Enkelin-) beziehst bereits Leistungen des Job Centers (Alg 1, 2) dann besteht die Möglichkeit, einen Zuschuß zum Kauf oder ein Kredit zu bekommen.

  • In aller Regel Gebrauchtgerät oder Kredit

  • TIP: Örtliche Kleinanzeigen oder ebay durchforsten, Antrag an das Job Center stellen,
    (schriftlich, mit Begründung; kostet nichts, gegen Ablehnungsbescheid ist Widerspruch & Klage möglich.

sorgen42 
Fragesteller
 07.04.2013, 22:43

Bei Ebay haben wir schon nachgesehen und in der WochenZeitung ebenfalls. Ebend alles nur mit Abholung und wir haben kein Auto auch Niemanden der und den Kühlschrank dann Holen könnte.

Ist alles sehr Kompliziert bei uns.

petrapetra64  08.04.2013, 12:01
@sorgen42

Ihr muesst doch irgendjemanden haben, der so was mal holen koennte (notfalls fuer ein paar Euro), Freunde, Familie, irgendwer wird doch wohl ein Auto haben. Das Amt bringt sowieso nicht, das muss man privat organisieren und Lieferung kostet extra. Im Geschaeft muesstet ihr es auch abholen. Notfalls wendet euch doch mal an den oertlichen Pfarrer oder die Dorffrauenvereinigung oder fragt beim Buergermeisteramt nach oder beim Hartz IV Verein oder bei den Nachbarn. Irgendwer wird doch wohl in der Lage sein, einen Kuehlschrank zu transportieren.