Nebenkostenabrechnung, bei einem halben Jahr?
Bin im Sommer eingezogen. Muss ich dann die Nebenkosten inkl. Heizkosten nur für ein halbes Jahr bezahlen?
2 Antworten
Der Vermieter muss auch bei verkürztem Nutzungszeitraum über 12 Monate abrechnen. Natürlich braucht der Mieter dann nur das bezahlen, was er verbraucht hat bzw. zeitanteilig für seine Wohnzeit (bei Wohnflächenschlüssel).
Der Vermieter darf nur das berechnen, was er nachweisen kann. Wenn du Zweifel hast, schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch einlegen, diese begründen und Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege fordern
Nein für die letzten 10 Jahre *Ironie off*
Logischerweise zahlt man nur Nebenkosten für die Zeit in der man auch dort gewohnt und etwas verbraucht hat....