Nebenkostenabrechnung, bei einem halben Jahr?

2 Antworten

Der Vermieter muss auch bei verkürztem Nutzungszeitraum über 12 Monate abrechnen. Natürlich braucht der Mieter dann nur das bezahlen, was er verbraucht hat bzw. zeitanteilig für seine Wohnzeit (bei Wohnflächenschlüssel).

Der Vermieter darf nur das berechnen, was er nachweisen kann. Wenn du Zweifel hast, schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch einlegen, diese begründen und Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege fordern

Nein für die letzten 10 Jahre *Ironie off*

Logischerweise zahlt man nur Nebenkosten für die Zeit in der man auch dort gewohnt und etwas verbraucht hat....