Nebenkosten länger zahlen trotz das man schon ausgezogen ist

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn hier tatsächlich Sept. 11 bis Sept. 12 abgerechnet wird, wären das 13 Monate. Lt. Gesetz ist aber immer zwingend über 12 Monate abzurechnen. Demnach wäre, wenn deine Angaben simmen, die Abrechnung aus formalen Gründen unwirksam, d.h., es wurde nicht abgerechnet. Meintest du aber, es ist Sept. 11 bis August 12 abzurechnen und wurde so abgerechnet, ist das in Ordnung. Das wäre der 12monatige Abrechnungszeitraum. Da ihr aber nicht diese 12 Monate eingemietet wart, ergibt sich ein kürzerer Nutzungszeitraum, nämilch 1.Sept. 11 bis 31.5.12. Nur für diesen dürfen euch anteilig Betriebskosten berechnet werden. Schau noch mal rein, evtl. steht das so drin und wurde auch so abgerechnet (kannst du einfach rechnerisch ermitteln (Gesamtkosten der jeweilgen Position (z. B. Versicherung) geteilt duirch 12 x 9 = deine anteiligen Kosten. Falls der Verm. euch die 12 Monate voll aufgebrummmt hat, ist die Rechnung zumindest inhaltlich inkorrekt. Deshalb Einspruch einlegen und neue Abrechnung fordern. Bis diese nicht formal und inhaltlich korrekt vorliegt, ist eine vtl. Nachzahlung nicht fällig.

Schau also nach, evtl. hast du dich getäuscht und die ganze Aufregung war umsonst.

der genaue Abrechnungszeitraum ist 14.9.11 bis 13.9. 12 . bezahlt haben wir 9 x 130 euro heizung. berechntet sind 12 x 130 euro Heizung. der gesamtbetrag beläuft sich für den obigen zeitraum auf 2054,35 wir haben gezalt 1170 und haben wollen die 884,35. da stimmt doch was nicht.

@sumi2222

es geht ja nicht nur um die Heizung, sondern auch um die anderen kalten Kosten, auch die dürfen dir nur für 9 Monate berechnet werden. z.B. Kosten Schornsteinfeger im Jahr 240 € : 12 Monate = 20 €/Mon. x 9 Monate = 180 € und som uss das für jeden Posten sein. Außer für die gemessenen Verbrauchseinheiten.

@sumi2222

Und wrungsbedarf.ie ist das mit den anderen Betriebskosten? Sind nur die Heizgrundkosten falsch berechnet oder auch die Hausnebenkosten? Die Darstellung der Heizkosten "bezahlt 9 x 130 Euro, abgerechnet 12 x 130 Euro" ist nicht nachvollziehbar. Worauf beziehen sich die berechneten Heizkosten? Das sind doch die Vorauszahlungen die den tatsächlichen Kosten gegenüber zu stellen sind. Heizkosten sind zwingend immer nach Verbrauch abzurechnen, Es sei denn ihr wohntet in einem Zweifamilienhaus. Es besteht also noch Erklärungsbedarf. Hattet ihr evtl. eine Bruttomiete vereinbart? Oder eine Pauschale für die Hausnebenkosten?

@guterwolf

nee geht nur um die heizung, umluftheizung, die kalte außenluft ansaugt und durch strom in heizwärme umwandelt - ökologisches heizen angeblich

@albatros

3 familien - also wir als Familie im Haupthaus mit 66 % Anteil und noch 2 Singles mit jeweils 17 % Heizanteil. ja eine pauschale für die nebenkosten.

@sumi2222

Nun besteht schon mehr Klarheit. Da du nur 9 Monate wohntest, darf auch nur für diese Monate anteilig berechnet werden.

Bezüglich des Abrechnungszeitraumes zweifle ich erheblich an dem hier angegebenem. Das dürfte willkürlich passend gemacht sein um das Fristversäumnis zu kaschieren. Es wird doch immer über volle Monate abgerechnet, insgesamt 12 Monate. 14.9 bis 13.9. - das ist einmalig. Schau was konkret im MV steht. Ich behaupte nach wie vor, dass nicht fristgerecht abgerechnet wurde.

@albatros

Das ist wirklich absolute Willkür vom Vermieter. Hab meine letzte Abrechung vom letzten Jahr rausgeholt - da hat er mir vom 02.06.10 - 13.9. 11 Heizkosten berechnet und ich doofe hab 400 euro nachgezahlt obwohl die komplette abrechnung verkehrt ist. und der hammer ist wir sind erst am 01.12.10 in das haus eingezogen. Eh ich hab so einen Hals auf die Leute . Danke dir sehr für deine Hilfe ich habe das ganze jetzt einem anwalt übergeben.

eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erstellt werden. Bist du in dieser Zeit ausgezogen, wird dein Nutzungszeitraum entsprechend berechnet. Das wäre dann September 11 - 31.5.2012, also 9 Monate.

D.h. alle Kosten müssen für 12 Monate berechnet werden, dann durch 12 Monate geteilt und dieser Betrag dann mal 9 Monate rechnen.

Verbrauchsabhängige Werte, die durch Heizkörpermessgeräte und Wasseruhren ermittelt werden musst du natürlich für Verbrauch zahlen.

Leg mal schriftlich Widerspruch ein und verweise den Vermieter auf eine korrekte Abrechnung, so wie oben beschrieben. Abrechnungszeitraum 1.9.11 - 31.08.12 - darin enthalten dein Nutzungszeitraum 1.9.11 - 31.5.12.

Man rechnet auch nie vom 11, eines Monats, immer vom 1.

Er darf nur für die Zeit die der Mietvertrag lief Nebenkosten berechnen! Zahlt einen Abschlag und widersprecht der Abrechnung.Den Abschlag müsst ihr zahlen da ein Teil der Forderung ja berechtigt ist,und so seid ihr auf der sicheren Seite,und der Vermieter muss eine neue Abrechnung erstellen.Kann sein das es nicht sein Fehler ist sonder das es eine Abrechnungsfirma macht die nicht wissen das ihr ausgezogen seid.

Mutti macht die Abrechnung selbst , damal sind wir im Dezember eingezogen, da sollten wir den Sept. und November noch nachzahlen weil das angeblich am abrechnungszeitraum fehlt. aus kulanz hat er das damal gelassen aber es ist keine kulanz die forderung war nicht rechtens und unverschämt.

@sumi2222

nein, hier muss auvh kein Abschlag gezahlt werden, weil die ganze Abrechnung formal falsch ist. Der Vermieter muss eine neue erstellen.

der genaue Abrechnungszeitraum ist 14.9.11 bis 13.9. 12 . bezahlt haben wir 9 x 130 euro heizung. berechntet sind 12 x 130 euro Heizung. der gesamtbetrag beläuft sich für den obigen zeitraum auf 2054,35 wir haben gezalt 1170 und haben wollen die 884,35. da stimmt doch was nicht.

Der Abrechnungszeitraum ist schon korrekt. Vorausgesetzt er war die Jahre davor auch so. Und der VM muß immer die Jahreskosten zugrunde legen. Sprich 12 Monate. Dann aber nur anteilig für den Nutzungszeitraum des Mieters abrechnen.

Das Dumme ist nur das Euer Nutzungszeitraum überwiegend in der Heizperiode (Oktober - April) war. Da können die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sein wie die gezahlten. Nachzahlung, nicht weitere Zahlung von Nebenkosten, ist da nicht ganz ungewöhnlich.

Der erste Weg bei Unklarheiten der NK-Abrechnung sollte immer zum Vermieter führen. Laßt Euch die Abrechnung erklären und die Originalbelege vorlegen.

Bei mir war es genauso, ich bin im April ausgezogen, und die Heizkostenabrechnung wird aber immer für ein jahr berechnet (bei mir damals August-August).

Bei mir wurde das aber richtig zurück gerechnet, und ich habe nur bis April gezahlt, obwohl auf der Abrechnung immer der Jahres-Zeitraum steht, habe da nämlich extra nochmal nachfragt, und bei mir war es auch leicht nachzuvollziehen, weil ich die mit den vorhergehenden Abrechnungen verglichen habe, und wirklich bedeutend weniger gezahlt habe.

Frage doch mal deinen Vermieter, welche Grundlage er genommen hat, und lass dir alles genau aufschlüsseln, er darf nämlich dir nur solange was berechnen, wo du wirklich ind er Wohnung wohnst, und was verbrauchst. Wenn er nach deiner Kündigung keinen neuen Mieter gefunden hat, darf er das auf keinen Fall auf Dich abwälzen.

Viel Glück dabei.

das haus stand leer von mai bis juli und die neuen mieter brauchen erst ab august zahlen.

@sumi2222

das kann dir egal sein, Leerstand trägt immer der Vermieter.

@guterwolf

Genau, laß Dich bloß nicht drauf ein, weil die neuen Mieter erst ab August zahlen müssen, du musst für die Zwischenzeit auf keinen Fall aufkommen. Du kannst auch gerne mal bei Deinem Rechtsschutz nachfragen.

@3DCAD

da muss man sich nicht "einlassen" und muss auch bei keiner REchtschutz nachfragen, das ist ganz klar im Mietrecht geregelt.

@guterwolf

Natürlich muss man sich nicht drauf einlassen (!!!!), das ist schon klar, das habe ich ja auch geschrieben. NUr wenn der Vermieter blöd kommt, dann nützt Dir das Meitrecht auch nichts mehr, dann steht Wort gegen Wort, dann hilft nur noch der Mieterbund (wo man übrigens was zahlt, wenn man Mitglied ist, wenn du nämlich kein Mitglied bist, nützt dir der auch nichts), oder gleich die Rechtsschutz einschalten, dann braucht man sich um nichts mehr selbst kümmern !!!

@3DCAD

natürlich nutzt das Mietrecht. Das ist Gesetz. Und wenn der Vermieter nicht in der Lage ist eine formal richtige Abrechnung zu machen, muss er diese eben von einem Profi erstellen lassen.

Das Einzige was man tun muss ist schriftlich Widerspruch einzulegen.