Nebenkosten für Aufzug - trotz Wohnung im Erdgeschoss? Beleuchtungskosten trotz Defekt?
Ich habe heute die Nebenkostenabrechnung für meine Mietwohnung im Erdgeschoss erhalten. Einige Unstimmigkeiten stoßen mir dabei auf, z.B. Flurbeleuchtung (104.- EUR) finde ich recht üppig, zumal die Steuerung der Beleuchtung im vergangenen Winter sehr häufig defekt war, d.h. daß das Licht im gesamten Haus über mehrere Tage (insgesamt ca. 14 Tage mit Unterbrechungen) ganztägig eingeschaltet war, bis sich die Hausverwaltung endlich mal bequemte das Problem zu beheben. Darüberhinaus werden mir in der Nebenkostenabrechnung Gebühren für den Betrieb des Aufzuges (Betriebskosten und Rufbereitschaft des Services) in Rechnung gestellt (ca. 200.- EUR), obwohl ich, logischerweise aufgrund meiner Wohnung im Erdgeschoss, den Lift noch nie von innen gesehen habe. Nun meine Frage: Ist das so rechtens ? Falls nicht - wie kann ich mich dagegen wehren ?
Besten Dank im Voraus Chianti
9 Antworten
Die Kosten für Flurbeleuchtung erscheinen mir sehr hoch. Hast du oder ein anderer Mieter die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr als Vergleich? Wenn große Unstimmigkeiten sind, teil dieses schriftl. dem Vermieter mit. Bitte ihn, die Rechnungsunterlage, z. B. für die Flurbeleuchtung einsehen zu können. Kosten für Rechnungskopien muß der Mieter übernehmen.
Wenn im Mietvertrag die Aufzugskosten enthalten sind, muß auch der Mieter im Erdgeschoss diese Nebenkosten bezahlen. Hier ein Auszug von "immobilienscout24.de:
11.Irrtum: Fahrstuhl
Falsch: Erdgeschossmieter müssen keine Fahrstuhlkosten zahlen. Richtig: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erdgeschossmieter den Fahrstuhl nutzt oder theoretisch überhaupt nutzen kann. Auch wenn der Mieter mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen kann, muss er anteilige Kosten zahlen.
Hier noch ein Link, welche Betriebskosten dürfen abgerechnet werden. http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/miete-nebenkosten/betriebskosten.jsp
In den Kosten für die "Flubeleuchtung" dürften auch die Stromkosten für den Fahrstuhl enthalten sein...
Wenn das im Mietvertrag vereinbart ist, ist das rechtens. Aufzugskosten müssen alle Parteien des Hauses tragen, auch die im Erdgeschoss. Die Flurbeleuchtung heißt zwar so, beinhaltet aber vermutlich auch die Stromkosten des Aufzugs und ist somit auch in dieser Höhe gerechtfertigt...
Fahrstuhlkosten musst du mittragen, auch wenn du im EG wohnst, evtl. geht dieser ja bis in den Keller?
Wegen des defekten Lichts kannst du im Grunde auch nichts unternehmen. Je nachdem wieviele Mietparteien das Haus hat finde ich 104 € auch etwas hoch. Hier kannst du dir aber die Rechnung vom Stromlieferant zeigen lassen.
Schreib Deinem Vermieter, dass Du gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegst, für die Lichtrechnung im Flur einen nachvollziehbaren Nachweis möchtest - mit Nachweis der Kosten und Umlage auf alle Mieter - und dass Du eine Beteiligung an den Liftkosten ablehnst, da Du den Lift logischerweise nicht nutzt.
Vorsichthalber würde ich dem Mieterverein beitreten, dort hilft man Dir preisgünstig.
Genau so!!
Danke für eure superschnellen Antworten, auch wenn mir die Antwort von Fischkopp nicht so richtig gefällt :-) scheint es ja kaum Möglichkeiten für einen Einspruch zu geben. Naja, dann ist es halt so. Ich zahle das dann eben und verbuche das, weil ich eben ein "Guter" bin, als Wirtschaftshilfe für den deutschen Mittelstand '''grins'''. Sind ja auch nur 300 Flocken - davon geht die Welt nicht unter.
nicht persönlich nehmen, ok?
Oh nein - es war auch mit einem Augenzwinkern gemeint - ich bin kein Anhänger des "Wunschhörens". Wenn die Rechtslage so ist, dann ist sie nunmal so. Aber so eine Antwort wie: "Lt. §0815 des Mieter Wunschgesetzes und Entscheidung des OLG bekommt der Mieter im genannten Fall die Kosten in 10facher Höhe zurückerstattet" hätte auch so ihren Charm gehabt. .... kleiner Witz ... :-) (Sie sind hoffentlich kein Vermieter - dann wärs vielleicht nicht ganz so witzig.)
auch wenn mir die Antwort von Fischkopp nicht so richtig gefällt :-)
Kann ich verstehen, aber so ist nun mal die Rechtslage.
Diese Antwort ist blödsinnig, da dieser Fall vom BGH bereits eindeutig entschieden wurde...