Position "externe Heizkosten"

6 Antworten

sowas habe ich noch nie gehört/gelesen. selbst wenn der heizkörper im hausflur da angerechnet werden sollte, fände ich das ungewöhnlich, er müsste dazu einen heizkostenmesser angebracht haben. ich kenn das nur so, dass dieser hausflurheizkörper nicht gemessen wird und er in der verbrauchsbilanz unauffällig eingeht, jede wohnung ein bisschen.

jedenfalls darf diese position, sofern es tatsächlich der heizkörper im hausflur sein sollte, nur einen relativ geringen verbrauch aufweisen.

annokrat

Hallo mikefromberlin, das ganze orakeln hier bringt nichts. Schriftlich unter Fristsetzung den Vermieter auffordern, diesen Punkt dezidiert zu erklären. Tut er dies nicht, oder nur ungenau/vage, diese Kosten von der NKA abziehen. Der Vermieter meldet sich dann schon. Und keine Sorge: Stellt es sich heraus, die Sache passt doch, können keine Zinsen, Kosten oder sonst sowas anfallen. Der Vermieter hat eine korrekte, auch für den Laien nachvollziehbare, Abrechnung zu erstellen. Alles andere führt zur Zurückweisung. Okay? Ich höre, bzw. lese gerne, was Ihnen Ihr Vermieter über die berechneten "externen Heizkosten" erhellend mitgeteilt hat. Beste Grüße und alles Gute, Michael

bwhoch2  30.07.2013, 10:37

Ich würde eher vorschlagen, den Vermieter anrufen und in freundlichem Ton darum bitten, dass er Dir erklärt, was es damit auf sich hat.

Gleich die Keule zu schwingen ruiniert nur das gute Verhältnis. Gibt es keine Übereinstimmung bzw. Zustimmung deinerseits, kann man immer noch den Hammer raus holen.

Mieter, die Ärger machen, sind immer am Anfang mit dabei, wenn ein Vermieter sich Gedanken über eine Mieterhöhung macht.

mikePfadfinder  30.07.2013, 12:21
@bwhoch2

Warum sollte der Mieter hier der "Ärgermacher" sein? Der Vermieter kommt seinen klar definierten Obliegenheiten nicht ordentlich nach, und eben nicht umgekehrt. Und alleinig mündlich schon mal überhaupt nicht - Es zählt allein, was in den Akten steht. Gerade bei den Nebenkostenabrechnungen entsteht landauf- landab "Ärgermacherei" ; würden sich die VermieterInnen stets an Recht und Gesetz halten, wäre dies eine immense Entlastung für die Justiz (es ist so einfach, sich als Vermieter an sachverständige Dritte zu wenden, wie Hausverwalter, Rechtsanwälte, Immobilienkaufleute, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Rechtsberatungsstellen...usw.). Abschließend: Den "Hammer", wie hier genannt, hat der Vermieter geworfen - und genau dieser mag sich bitte nicht beschweren, wenn der Mieter freundlich aber bestimmt und unter Fristsetzung um Aufklärung nachsucht. Wir wollen die gelebte Realität mal nicht mit Wunschmärchen vermischen. Okay?

Abgesehen von deinen eigenen, nach Bedarf berechneten Heizkosten gibt es ja auch die Gemeinschaftsräume, falls vorhanden. Und nicht zu vergessen, der Betrieb der Heizanlage als solches. In meiner letzten Wohnung wurde dies auch mit einem zweistelligen Prozentsatz auf alle umgelegt. Puh, bin ich froh dass ich aus dem Haus raus bin. Die anderen Mieter hatten nämlich fein raus bin. Obwohl unser interner Wohnungsverbrauch durch Urlaub und sonstige Dinge äußerst minimal war, mußten wir für den anteiligen Hausverbrauch, wie auch imnmer definiert, eine enorme Summe in Kauf nehmen. Also die Sesselpubser im T-Shirt, die Möchtegern Rentner in der Warteschleife und sonstige liebreizenden Hausbewohner mit ihren 23' C Wohnungen subventionieren.

Nur die Heizkosten in Deiner Wohnung.

Zu den Heizkosten gehört neben den Kosten der Energielieferung (Gas oder Öl) u. a. die Kosten der Wartung, der Emissionsprüfung und der Betriebsstrom.

Extern bedeutet vermutlich nur das sie von einer externen Firma abgerechnet werden.

könnte aber auch sein, dass zu gewissen zeiten die normale heizungsanlage durch eine zusatzheizung (z.b. mit strom) unterstützt werden musste. z.b. im strengen winter. das wäre dann eine "externe heizung", die solche kosten produziert.