kann ich mit laufender privat insolvenz ein reise gewerbe als mobile wellness masseurin erwerben?

2 Antworten

  • Reisegewerbe ist das Gegenteil von "stehendem Gewerbe". Bei einem Reisegwerbe geht der Gewerbetreibende von Tür zu Tür oder stellt sich auf die Straße und wartet auf Kunden. Entscheidend ist, dass es keine vorherige Terminabsprache gibt. Dafür bräuchte man eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO. Eine mobile Wellness-Masseurin bräuchte auch nur ein "normales" stehendes Gewerbe (§ 14 GewO, sogen. Gewerbeschein) anmelden, da ja wohl immer eine Terminabsprache vor dem Besuch erfolgt. Man kann das Gewerbe als unter der Wohnungsanschrift oder dem Büro anmelden.

  • Nebengewerbe gibt es nicht. In einer Gewerbeanmeldung wird nur danach gefragt, ob man das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb ausübt. Das ist aber nur eine rein statistische Frage, die rechtlich keine Bedeutung hat. Leider interpretieren da immer wieder Leute etwas hinein, das es nicht gibt.

  • Als Kleingewerbe wird regelmäßig die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bezeichnet. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren, bei dem du - wenn dein Jahresumsatz (nicht Gewinn) 17.500 Euro nicht übersteigt - von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst.

  • Ein Insolvenzverfahren steht einer Gewerbeanmledung nicht entgegen. Im Gegenteil, denn du bist doch verpflichtet, so viel wie möglich zu verdienen, um deine Gläubiger zu befriedigen.

joa wenn jemand privatinsolvent ging, hat derjenige mit Sicherheit ein Problem mit seiner Vertrauenswürdigkeit, schließlichgeht man nicht einfach so aus heiterem himmel insolvent...

was das mit dem reise gewerbe auf sich hat, kann ich gerade nicht sagen. Vielleicht wenn man keinen festen Arbeitsplatz / Praxis / Massagesalon hat, kann man quasi "Hausbesuch" anmelden und immer zu den Kunden fahren. Das sollte wohl dieser Reisegewerbeschein bezwecken.

Willst du damit selbstständig werden oder Teil dieses Unternehmens werden ? Wenn du dort nämlich angestellt bist, brauchst du keinen Gewerbeschein in irgendeiner Form, zumindest nicht, dass ich wüsste

hi, guten morgen

..die haben das so argumentiert, das man mit diesem reise gewerbeschein im endeffekt die räumlichkeiten mietet, für die dauer der tätigkeit, also die verschiedenen schön eingerichteten themenzimmer und deswegen nur selbständig arbeitend dort geld verdienen kann...

klar geht man nicht "einfach so insolvent", es gibt lebensumstände und ereignisse, die dazu führen können, da sollte man nicht alle in eine schublade werfen. es gibt auch menschen die da nicht aus eigener schuld rein geraten sind !

@LiLbijoux

Wenn das so rüberkam, entschuldige ich mich dafür. Ich wollte dir keine Vorwürfe machen, dazu hab ich kein Recht und ich nehme an, dass man dadurch selbst bereits gestraft genug ist. Ich wollte nur kurz die Perspektive von Unternehmen widerspiegeln, wenn die sehen, dass jemand Privatinsolvent ging, machen die oftmals schnell alle Fenster und Türen zu.

Aber nochmal: du beabsichtigst also, mit dieser mobilen Tätigkeit selbstständig zu werden ?