Nebenberuflich Reisen Vermitteln (Welche Vorraussetzungen etc.)?
Hallo zusammen,
Ein Kollege und ich spielen mit dem Gedanken (beide) nebenberuflich Reisen für Aviatik-Interessierte zu organisieren und durchzuführen (Ca. 4-6 jährlich mit je maximal 10-15 Personen)
Müssen wir ein Kleingewerbe anmelden? Welche Vorraussetzungen braucht es dazu und was müssen wir sonst noch beachten?
Vielen Dank für die Hilfe
4 Antworten
Hallo,
ein Reisevermittler vermittelt nur... ihr wollt Reisen selbst organisieren und durchführen und wäret somit Reiseveranstalter inklusive aller Haftungen eines Reiseveranstalters. Ihre braucht z.B. eine Insolvenzgeldabsicherung (sicherungsschein). Natürlich müsst ihr ein Gewerbe anmelden.
Beschäftigt euch mal als erstes mit dem, wie gründe ich eine Firma. Als nächstes lest ihr euch die reiserechtlichen Bestimmungen des BGB 651ff. durch, wenn ihr dann noch Lust habt, empfehle ich die seit Juli geltende EU-PRRL und wenn ihr dann immer noch einen Reiseveranstalter gründen wollt, dann kann man über den Besuch eines Steuerberaters nachdenken.
LG, Chris
Schau dir unbedingt die Regelungen in den §§ 651a ff. BGB an. Da sind verschiedene Pflichten für Reiseveranstalter festgelegt, die das Gewerbeamt überwacht (§ 147b GewO).
Moin,
vom bereits gesagtem abgesehen, seid ihr vielleicht Reiseveranstalter und nicht Vermittler je nach dem Angebot. Das käme dann natürlich mit den dementsprechend abzuschließenden Versicherungen, Haftungen etc.
ihr müsstet eure Teilnehmer vorab informieren, ihr bräuchtet AGBs, ihr bräuchtet Sicherungsscheine etc
Sind sie nicht, aber wenn man JEDEN Teilnehmer nach reiserecht informieren MUSS, dann sind agb angebracht.
Man muss JEDEN Teilnehmer informieren, nicht nur nach REISERECHT, aber das kann man auch ohne AGB ;-)
Na klar, viel Spaß dabei.
Das hat weniger mit Spaß zu tun, sondern mehr mit normalen geschäftlichen Vorgängen. Muss sich nicht jeder damit auskennen.
- Es gibt kein Kleingewerbe.
- Zu zweit ist man mindestens eine GbR
- Bei dem vorhandenen "Wissen" unbedingt steuerliche Erstberatung beim Steuerberater aufsuchen, sonst kommt Ihr in Teufels Küche, versprochen
Seit wann sind AGB Pflicht?