Trotz Krankmeldung selbstständig arbeiten?
Hallo zusammen. Ein Kollege von mir hat sich mit seinem Bruder Nebenberuflich selbstständig gemacht. Er arbeitet bei uns körperlich an einer Fräsmaschine wo er auch manchmal Teile bis 10kg heben muss. Jetzt ist er seit mehreren Wochen krank geschrieben (Rücken und Schulter). Aber nebenbei wurde er in der Zwischenzeit öfter gesehen das er nebenbei arbeiten geht, trotz AU. Im Nebenjob hat er keine körperliche Tätigkeit sondern eher nur Bürokram. Sie haben einen Ersatzteilverkauf. Wie sieht da die Rechtslage aus? Darf der das ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen ?? Danke
3 Antworten
hallo Halligalli30 - die Annahme eines Zweit- oder Nebenjobs ist zustimmungspflichtig, viele AG dulden es, und manche verbieten es im Arbeitsvertrag. Es gibt ein bedingtes AU-Attest, das einem in der Firma leichtere stundenweise Tätitgkeiten ermöglicht. Aber während man krankheitsbedingte Lohnfortzahlung bezieht und bei einem andern AG gleichzeitig arbeiten geht, das wird arbeitsrechtlich als Betrug angesehen und könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
Hoffentlich weiß der ARbeitgeber von der nebenberuflichen Selbständigkeit, das muss nämich ebenfalls genehmigt werden. Wenn er keine Krankmeldung gebracht hat, die eingeschränkt gilt, z.B. für körperliche Tätigkeit, dann könnte man ihm fristlos kündigen, wenn er selbständig arbeitet und es nachgewiesen ist, dass er krankgeschrieben war.
Hallo eleteroj, Danke für deine Antwort. Vielleicht sollte ich dazu sagen das es kein Nebenjob ist sondern eine selbstständige Tätigkeit. Vielleicht sieht die Rechtslage ja da etwas anders aus. Zumal er dort die meiste Zeit nur " rumsitzt" und online Bestellungen aufgibt.