Nachzahlung bei Steuerklassen 3 & 5 -?

7 Antworten

also zunächst: es gibt keine Verpflichtung, die Steuerklassenkombi 3+5 zu wählen. Man könnte auch 4/4, aber dann gibt man dem Staat ein Darlehen über zuviel gezahlte Steuern. Diese holt man sich jedoch am Ende des Jahres bei der Steuererklärung wieder. Bei 3/5 ist der Steuersatz so bemessen, dass eher zuwenig Steuern gezahlt werden, somit holt sich die Steuerbehörde am Jahresende die Differenz, die ihr zusteht. Dem kann man eigentlich nur entgegenwirken, wenn man wie oben, die Steuerklasse wechselt, oder Geld dafür zurücklegt, also fiktive Steueranteile. Vielleicht sollte deine Mum sich mal von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

Dass es keine Verpflichtung ist, Steuerklasse 3 & 5 zu wählen weiss ich. Aber wechseln kommt für beide nicht infrage. Ich begreif's nur einfach nicht, wo das ganze Geld hingeht.. am Ende landet es doch ganz sicher sowieso beim "lieben" geldgierigen Staat.

@ctwentysix

Aber wechseln kommt für beide nicht infrage.

Warum nicht?

Ich begreif's nur einfach nicht, wo das ganze Geld hingeht.. am Ende landet es doch ganz sicher sowieso beim "lieben" geldgierigen Staat.

Und der bezahlt davon so 'überflüssige' Dinge wie z.B. Schulen und Straßen.

@PatrickLassan

Du siehst es richtig. Es landet beim Staat. Wenn wir arbeiten, zieht man uns Einkommensteuer, Beiträge für Krankenkassen,Renten und Arbeitslosigkeit ab. Wenn wir einkaufen gehn, landet gleich rund jeder 5. Euro bei Finanzamt, in Form der allseits geliebten Mehrwertsteuer. Aber ist das schon das Ende? Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, Zigarettensteuer, wir scheinen fast nur noch aus Steuern zu bestehen. Ja, wir sind die Melkkühe der Nation.

@stern311

Ja, und neulich war in der BILD-Zeitung zu lesen, daß wir jetzt in den letzten siebzig Jahren, das sind rund 3.500 Wochen, jede Woche knapp 2t Gold auf die Kosten des 1. Weltkrieges bezahlt haben. (insgesamt ca. 45.500 t) .Jetzt sind wir damit fertig. Aber ich besinne ich dunkel, es gab wohl zwei davon. Wahrscheinlich fließt auch noch sehr viel Geld aus Steuern in diese Zahlungsverpflichtungen. Deshalb geht es uns allen so wie es uns eben geht.

@stern311

Und da die BILD für ihre objektiven und gut recherchierten Berichte bekannt ist, kann man das natürlich glauben. Muss man aber nicht. Die Reparationszahlungen für den 1. WK liefen bereits 2010 aus, und zu den Rechenkunststücken (2 t Gold pro Woche?) sage ich lieber nichts.

Hat man nicht mit der Steuererklärung schon alles geregelt was Steuern angeht?

Anscheinend verstehst du da etwas falsch. Da es bei der Steuerklassenkombination III//V häufig zu Nachzahlungen kommt, ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aufgrund der Steuererklärung kommt es zu dieser Nachzahlung von Einkommensteuer, da im abgelaufenen Jahr zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.Deine Eltern sollten wahrscheinlich besser beide Steuerklasse IV wählen.

Hallo,

da gibt es eine ganz einfache Lösung: Deine Eltern lassen sich beide die Steuerklasse 4 eintragen - dann müssen sie nicht mehr sauer auf das Finanzamt sein!!!

Die Erklärung hierzu liefert dir die Antwort von diesiebenraben.

Gruß siola

Zunächst einmal kommt für die Höhe des Steuer, die man insgesamt bezahlt, nicht auf die Lohnsteuerklasse an. Die Einkommensteuer (+ Soli + evtl. Kirchensteuer) bemisst sich vereinfacht gesagt nach dem Einkommen, welches beide Ehegatten im Kalenderjahr zusammen erzielt haben, abzüglich der Sonderausgaben.

Die gezahlte Lohnsteuer dagegen ist faktisch nichts anderes als eine Einkommensteuervorauszahlung. Wie hoch die monatlich mit der Gehaltsabrechnung gezahlte Lohnsteuer ist, hängt von der Steuerklasse ab. Haben die Ehegatten die Steuerklassenkombination 3 und 5, werden bei der Berechnung der Lohnsteuer alle Freibeträge bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 3 berücksichtigt. Dies betrifft auch den Grundfreibetrag bei Ehegatten i.H.v. insgesamt 16.260 € (2013), welcher komplett bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 3 berücksichtigt wird (der Grundfreibtetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer anfällt). Bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 5 werden dagegen bei der Berechnung der Lohnsteuer keine Freibeträge berücksichtigt. Im Ergebnis zahlt daher der Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 3 zu wenig und der Ehegatte mit Lohnsteuerklasse 5 zu viel Lohnsteuer. Verdienen beide in etwa gleich, sollte sich dies weitgehend ausgleichen.

Verdient nun der Ehegatte mit Lohnsteuerklasse 3 wesentlich mehr als der Ehegatte in Lohnsteuerklasse 5, fällt es viel stärker ins Gewicht, dass er gemessen an seinem Einkommen zu wenig Lohnsteuer zahlt. Weil für den wesentlich größeren Teil des Einkommens aber zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde, ist damit die vorausbezahlte Einkommensteuer zu gering und es kommt es regelmäßig zu Steuernachzahlungen.

Die Alternative ist die Steuerklassenwahl 4 / 4. Dann werden bei Freibeträge bei beiden Ehegatten anteilig berücksichtigt und damit zahlen beide eine Lohnsteuer, die in etwa den erzielten Einkommen entsprechen. Mit der Steuerklassenwahl 4 /4 ergibt sich nach Abgabe der Steuererklärung normalerweise eine Erstattung.

Der Vorteil der Steuerklassen 3 und 5 bei unterschiedlich hohem Verdienst ist, dass man durch den zusammengerechnet geringeren Lohnsteuerabzug monatlich mehr Geld in der Tasche hat. Dafür kann es aber am Ende zu einer Steuernachzahlung kommen. Das gefährliche dabei ist, dass es demjenigen mit Steuerklasse 3 häufig gar nicht bewusst ist, dass er eigentlich gemessen an seinem Verdienst zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat. Es besteht eher die Denkweise "Ich habe doch schon Steuer bezahlt, warum muss ich denn jetzt nochmal zahlen ?" Das Geld wird dann auch nicht für eine mögliche Steuernachzahlung zurückgelegt, sondern wird ausgegeben. Ist das Geld weg, tut eine Steuernachzahlung doppelt weh.

Hat man die Steuerklassen 4 + 4 gewählt, hat der mehr verdienende Ehegatte einen erheblich höheren Lohnsteuerabzug als bei Klasse 3. Im Ergebnis bleibt einem dann vom Gehalt am Monatsende weniger. Dafür gibt es nach Abgabe der Steuererklärung (die man dafür aber auch abgeben sollte) in der Regel noch eine Erstattung. Bekommt man vom Gehalt weniger ausbezahlt, steht das Geld nicht zur Verfügung und man kann es auch nicht ausgeben. Auch empfindet man die Auszahlung relativ schnell als normal. Psychologsich kommen daher die meisten mit 4 + 4 besser klar. Eine geringere Gehaltsauszahlung löst weniger Ärger und Frust aus wie eine Steuernachzahlung, obwohl letztlich bei beiden Varianten die insgesamt gezahlte Steuer gleich hoch ist.

Also, stell dir vor, du bist der Arbeitgeber. Du beschäftigst eine verheiratete Frau, die verdient bei dir 12.000 € brutto. hat Steuerklasse 5. Steuerklasse 5 heißt, sie hat ihre steuerlichen Freibeträge auf ihren Partner übertragen, dieser hat damit in Steuekjlasse 3 ein höheres Netto. Der Arbeitgeber der Frau muss Lohnsteuer auf den Arbeitslohn seiner Angestellten erheben, dieser Lohnabzug soll nah an der Realiätt sein. Nun wird aber bei Paaren das Familieneinkommen besteuert. Du als Arbeitgeber hast aber keinen blassen Schímmer, wieviel denn der Partner deiner Mitarbeiterin verdient. und das geht dich auch nix an. Daher wird bei Steuerklasse 5 so getan, als wären die 12.000 € Jahreslohn 40 % des Familieneinkommens. Das wären damit 30.000 €. So, das heißt aber: Männe darf nur 18.000 € brutto haben, sonst ist d er Steuerabzug falsch. Verdient Männe statt 18.000 € nun 48.0000 € ist doch sonnenklar, dass da zu weneg Steuer einbehalten worden ist. Das zweite Problem ist die Vorsorgepauschale. Der Arbeitgeber tur außerdem so, als hätte die Mitarbeiterin 1900 € KV und PV bezahlt. Das tut er nicht, weil er doof ist, das tut er, weilo er nicht anders kann. 1900 € KV und PV zahlt aber nur ein Arbeitnehmer, der gut 25.000 € brutto hat. Hat unsere Dame hier halt nur 12.000 € brutto und bei der Lohnsteuererberechnung ist zuviel Vorsorge beinhaltet, dann kommt es - das ist seit 2010 so und heißt BÜRGERENTLASTUNGSGESETZ!- zu Nachzahlungen bei Steuerklasse 3 und 5.